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16.08.2010

Verbraucherzentrale Sachsen: Fördergelder sollen beim Wiederaufbau helfen

Nach der schweren Hochwasserkatastrophe beginnt nun langsam die Beseitigung der Schäden. Versicherungsleistungen und eventuell erhaltene Hilfsleistungen Dritter reichen jedoch in vielen Fällen nicht aus, um die zerstörten Gebäude wieder herzurichten. Deshalb wurden Förderprogramme aufgelegt, die den betroffenen Eigentümern weitere finanzielle Hilfe bieten sollen.

So gibt es beispielsweise vom Freistaat Sachsen zinsgünstige Darlehen mit einer Laufzeit von grundsätzlich 20 Jahren für hochwassergeschädigte Wohngebäude (ohne Rechtsanspruch). Der Kredit wird zu einem Sollzinssatz von 1,5 % pro Jahr gewährt und beträgt für jedes Gebäude mindestens 2.000 Euro und maximal 50.000 Euro (zzgl. 35.000 Euro für jedes im Haushalt lebende Kind). Betroffene Verbraucher müssen die Antragstellung bis zum 31.12.2010 bei der Sächsische Aufbaubank (SAB) einreichen. Als Antrags-, Bewilligungs- und Auszahlungsstelle bietet die SAB auch Beratungen zu den verschiedenen Förderprogrammen in den betroffenen Gebieten an.

Förderberechtigt ist hierbei jedoch nur, wer entweder Versicherungsschutz erhalten hat oder mit Bestätigung einer Versicherungsgesellschaft nachweisen kann, dass die Versicherung des betreffenden Objektes abgelehnt worden ist. "Zuschüsse des Freistaates wie zur Hochwasserkatastrophe 2002 sind nach Informationen der Verbraucherzentrale Sachsen derzeit nicht vorgesehen, so dass auf die Spendenbereitschaft der Mitbürger gehofft werden muss", informiert Kay Görner von der Verbraucherzentrale Sachsen.

Kontonummern für Spenden erfährt man beispielsweise auf der MDR- Internetseite unter http://www.mdr.de/nachrichten/7558664.html.

Weitere Informationen zu den SAB-Förderprogrammen erhalten Betroffene bei der SAB unter der Telefonnummer 0351/4910-4920 sowie im Internet unter http://www.sab.sachsen.de/de/foerderung/index.html.

Die Verbraucherzentrale Sachsen bietet bis Ende September jeden Donnerstag von 10 bis 12 Uhr eine Hotline für Hochwassergeschädigte unter der Rufnummer 0180-5-797777 (0,14 Euro/Min. aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunkpreis max. 0,42 â??/Min.) rund um das Thema Versicherungen und Förderprogramme an.

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Sachsen

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