Verbraucherzentrale: Private Krankenversicherungen müssen Basistarif anbieten

Wiederholt wurde in den letzten Tagen berichtet, dass es seit dem 01. Januar 2009 auch in der Privaten Krankenversicherung eine Versicherungspflicht gibt. Demnach müssen jetzt die Versicherer einen brancheneinheitlichen Basistarif anbieten, dessen Leistungen in Art, Umfang und Höhe dem Versicherungsschutz in der Gesetzlichen Krankenversicherung entsprechen.

Seither sind in der Verbraucherzentrale Sachsen mehrere Beschwerden von Verbrauchern eingegangen, nach denen Versicherer Interessierte an diesem Tarif offensichtlich abwimmeln wollen.

Negative Erfahrungen machte zu Jahresbeginn ein 55-jähriger Selbstständiger aus Zwickau. Seit 2006 lebt er ohne Krankenversicherung. Nun will er zurück in die Private, bei der er schon zuvor versichert war. So rief er verschiedene Gesellschaften wegen seines Anliegens an.

"Bis Mitte Januar ist es ihm jedoch nicht einmal ansatzweise gelungen, sich zu versichern", kritisiert Andrea Hoffmann, Versicherungsexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen. Mit Ausreden wurde der Verbraucher abgewimmelt. So würden die Tarifinformationen noch nicht vorliegen.

Ein Rückruf wurde versprochen, ohne dass dies geschah. Ähnliches berichtet ein 66-jähriger Torgauer, der sich seit November um Informationen über den neuen Basistarif bemüht, die er bis heute nicht bekommen hat. Und auch aus Dresden und Leipzig gibt es gleichlautende Meldungen.

Nach der neuen gesetzlichen Regelung ist es so, dass ein Versicherer, der seit 01.01.2009 keinen Basistarif anbietet, auch keine substitutive Krankenversicherung, also die Krankenvollversicherung, mehr betreiben darf.

"Es ist bisher nicht bekannt geworden, dass ein Krankenversicherer sein Geschäft aufgeben will, und deshalb ist davon auszugehen, dass die Gesellschaften auch einen Basistarif im Angebot haben", sagt Hoffmann. Allerdings ist das Interesse am Abschluss seitens der Vermittler und Versicherungsunternehmen gering.

So ist es möglich, dass die Versicherungsmitarbeiter vor Ort noch nicht ausreichend informiert sind, was jedoch keine Entschuldigung ist. "Vermittler verkaufen zudem lieber provisionsträchtigere Produkte", vermutet Hoffmann.

Und bei den Unternehmen sind gerade die bisher Nichtversicherten offensichtlich nicht so gern gesehen. Schließlich müssen sie diese ohne Rücksicht auf Vorerkrankungen aufnehmen und dürfen diesbezüglich keine Risikozuschläge erheben.

"Wer abgewimmelt wird, sollte hartnäckig bleiben", empfiehlt Hoffmann. Ein Verweis darauf, dass man sich wegen dieses Rechtsverstoßes an den Vorstand des Versicherungsunternehmens wenden wird, kann zunächst schon helfen.

Darüber hinaus sollte auch die Versicherungsaufsicht bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bonn) eingeschaltet werden. Verstoßfälle sollten auch weiterhin der Verbraucherzentrale Sachsen gemeldet werden, die diese Vorgänge nicht nur öffentlich machen wird, sondern auch rechtliche Schritte gegen Versicherer prüfen will.

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Sachsen

Schreibe einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.
* Pflichtfelder

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.