Verbraucherzentrale NRW zur Finanzkrise: Ist das Geld auf der Bank sicher?

Die Hiobsbotschaften aus der Finanzbranche reißen nicht ab. Viele private Anleger sind zutiefst verunsichert und fragen sich, ob ihr Erspartes in diesen turbulenten Zeiten in einem Geldhaus noch „eine sichere Bank“ ist.

„Es besteht kein Grund zur Panik. Private Bankkunden sollten jetzt nicht sämtliche Spareinlagen auflösen oder von ihren Konten abheben, sondern die Entwicklung beobachten und die Krise weiter abwarten“, rät die Verbraucherzentrale NRW.

Nachfolgend hat sie für Ratsuchende die wichtigsten Leitlinien zur Sicherheit von einzelnen Geldanlageprodukten zusammengestellt:

Bankguthaben: Falls eine Bank in Schwierigkeiten gerät, greifen zunächst einmal je nach Institutszugehörigkeit die Sicherungssysteme der Sparkassen, Genossenschaftsbanken oder Privatbanken.

Reicht dies nicht aus, gilt die politische Zusage der Bundesregierung, notfalls in vollem Umfang die Spareinlagen von Bankkunden staatlich abzusichern.

Es ist unwahrscheinlich, dass die Bundesregierung von dieser Zusage, die allerdings kein einklagbares Recht darstellt, bei weiteren Hiobsbotschaften politisch abrücken wird. Bankguthaben sind folglich als relativ sicher zu bezeichnen.

Anlageprodukte und Einlagensicherung: Abgesichert sind Guthaben auf Girokonten, Sparbüchern, sonstigen Sparverträgen, Tages- und Festgeldkonten. Auch so genannte Namensschuldverschreibungen – dazu zählen in erster Linie Sparbriefe – sind über den Feuerwehrfonds abgesichert.

Nicht unter die Einlagensicherung fallen von den jeweiligen Banken emittierte Aktien, Inhaberschuldverschreibungen, Anlagezertifikate und Genussscheine.

Wertpapierdepots: Diese Kundendepots gehören nicht zum Bankvermögen, sondern werden von der Bank nur treuhänderisch für den jeweiligen Kunden geführt. Damit haben die Gläubiger der Bank bei einer Pleite keinen Zugriff auf den Inhalt von Wertpapierdepots.

Fondsanteile und Anlagezertifikate: Anlagezertifikate sind eigentlich Schuldverschreibungen, deren Wert an bestimmte Aktien oder Aktienwerte gekoppelt wird. Selbst wenn die Bank einen Kapitalschutz garantiert, ist die Anlage nur so sicher wie die Liquidität der Bank, die sie herausgibt.

Im Fall einer Bankenpleite müssen Inhaber von Anlagezertifikaten mit Verlusten rechnen, weil die Bank die Zahlungen bei Fälligkeit nicht mehr leisten kann. Bei Fonds dagegen handelt es sich um Sondervermögen.

Die Investmentgesellschaft muss das Anlegerkapital im Fonds strikt getrennt von ihrem eigenen Vermögen verwalten. Bei Konkurs haben die Gläubiger darauf keinen Zugriff. Abgesehen von den bei Fonds üblichen Wertschwankungen gehen Anleger in punkto Bonität des Fondsverwalters kein zusätzliches Risiko ein.

Goldkauf: Die Flucht ins Gold ist durchaus mit Risiken verbunden. Da Gold ein börsennotiertes Edelmetall ist, kann der Preis täglich schwanken und bei sinkender Nachfrage auch deutlich abrutschen.

Ob es am Markt bereits eine „Goldblase“ gibt und das Edelmetall zu teuer verkauft wird, können Kleinalger kaum beurteilen. Hinzu kommt, dass Gold in US-Dollar gehandelt wird. Damit wird der Goldpreis noch zusätzlich von den Devisenkursschwankungen zwischen Dollar und Euro beeinflusst.

Bundeswertpapiere: Für die Bundeswertpapiere haftet die Bundesrepublik Deutschland mit ihrem gesamten Staatsvermögen. Trotz der aktuellen Turbulenzen an den Finanzmärkten gilt der deutsche Staat immer noch als äußerst zuverlässiger und bonitätsstarker Schuldner.

Bundeswertpapiere zählen derzeit zu den sichersten Anlageprodukten, die es am Markt gibt.

Lebens- oder Privatrentenversicherung: Bei Versicherungssparplänen fließt das Geld größtenteils in den so genannten Deckungsstock, der nur zu einem geringen Teil aus Aktien bestehen darf.

Allerdings stellen nach Aussagen von Branchenexperten Anleihen von Banken rund die Hälfte der dort dominierenden festverzinslichen Wertpapiere. Weil die Zinsen für die vergangenen Jahre garantiert sind, droht allenfalls bei vielen Anbietern ein Renditeknick für das laufende Jahr.

Für unruhige Kapitalmarktzeiten haben die meisten Assekuranzen stille Reserven. Im Pleitefall übernimmt die Auffanggesellschaft der Lebensversicherer namens Protektor die Verträge und sorgt zumindest für den Kapitalerhalt und die Zahlung des garantierten Mindestzinses.

Anlageberatung: Um Banken oder Anlageberater wegen Fehlberatung in Regress zu nehmen, müssen Kunden Beweise vorlegen können. Beratungen zu Geldanlagen sollten deshalb am besten mit einem Zeugen durchgeführt und dokumentiert werden.

Wenn die Bank Renditeversprechen nicht schriftlich zusichert, heißt es: Finger weg vom angepriesenen Produkt!

Fortlaufende Antworten auf wichtige Fragen zur aktuellen Finanzmarktkrise gibt’s als kostenloses Info-Blatt in den örtlichen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale NRW oder im Internet unter www.vz.nrw.de/finanzmarktkrise .

Pressemitteilung der VZ NRW

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