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27.07.2009

Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen gibt Anlegerinformationen

Was in ihren Wertpapierdepots schlummert, ist für die meisten Privatanleger ein Buch mit sieben Siegeln: Die Finanzmarktkrise hat jüngst gezeigt, dass sich viele Bankkunden weder über die Struktur ihrer Anlagen im Depot noch über deren Risiken und aktuellen Kurswert im Klaren sind.

"Zwar verschicken Kreditinstitute jährlich Depotauszüge an die Anleger. Doch deren Fachchinesisch sowie fehlende einheitliche Vorgaben zum Aufbau der Auszüge tragen eher zur Verwirrung bei als dass sie eine sichere Bank für den Durchblick bei Aktien, Zertifikaten und Co. sind", weiß die Verbraucherzentrale NRW. Fürs Entschlüsseln und Lesen des Depotauszugs gibt sie im Folgenden das kleine Einmaleins an die Hand:

Informationspflicht: Geldinstitute verschicken den Depotauszug mindestens einmal im Jahr an Kunden, die bei ihnen Wertpapierdepots führen. Doch haben Anleger grundsätzlich immer das Recht, einen solchen Auszug anzufordern. Der hier dokumentierte "Kassensturz" ermöglicht dann, die weitere Finanzplanung vorzunehmen.

Bestand: Der Depotauszug verrät Anlegern unter der Spalte "Bestand", wie viele Anteile eines Investmentfonds oder wie viele Aktien eines Unternehmens sie besitzen. Gelegentlich ist diese Spalte auch als "Anzahl/Nennwert" oder auch als "Nominale" betitelt. Wer Bundesschatzbriefe oder Anleihen sein eigen nennt, erfährt in dieser Spalte deren Nennwert - also den Gesamtbetrag, zu dem die Anleihe am Fälligkeitstermin zurückgezahlt wird.

Wertpapier-Kennnummer: Die Kennnummer ist quasi der Personalausweis des Wertpapiers, denn mit ihrer Hilfe lassen sich alle Aktien, Zertifikate, alle Anleihen und alle Investmentfonds eindeutig identifizieren. Hierzulande gibt's eine sechs- oder zwölfstellige Nummer - die Wertpapierkennnummer (WKN) oder die Wertpapieridentifikationsnummer (ISIN): Wird eine der Kennnummern in eine Suchmaschine im Internet eingegeben, sind damit leicht alle verfügbaren Informationen über das Wertpapier zu finden.

Kurswert: In der Regel geben Depotauszüge in drei Spalten Auskunft über den Kurswert des jeweiligen Wertpapiers. So erfährt man hier zum einen den "Kurs" für einen einzelnen Anteil in der Heimatwährung des Wertpapiers. Zum anderen wird beim "Kurswert in Euro" beziffert, wie viel die komplette Wertpapierposition des Besitzers, also etwa alle seine Anteile an einem einzelnen Investmentfonds, wert sind. Und darüber hinaus wird unter der Spalte "Gesamtkurswert" oder als "Summe Kurswert" informiert, über welchen Gesamtwert sich der Anleger im Depot freuen kann. Wichtig: Alle Angaben beziehen sich auf einen Stichtag in der Vergangenheit - und nicht auf aktuelle Kurse.

Unter www.vz-nrw.de/depot gibt's bei der Verbraucherzentrale NRW eine ausführliche Lesehilfe für Depotauszüge. Hier beantworten Experten in einem Forum auch Fragen rund ums Thema. Das Angebot wird finanziell gefördert durch das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.

(Pressemitteilung der Verbraucherzentrale NRW)

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