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15.07.2010

Verbraucherzentrale Niedersachsen: Verbotene Telefonwerbung nimmt kein Ende

Die am 4. August 2009 in Kraft getretenen gesetzlichen Vorschriften zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung sind wirkungslos verpufft. Dies belegt ein Zwischenergebnis der seit März 2010 von den Verbraucherzentralen durchgeführten Umfrage. Die Verbraucherzentralen bekräftigen daher ihre Forderung, dass am Telefon geschlossene Verträge erst nach schriftlicher Bestätigung durch den Verbraucher wirksam werden dürfen. Verbotene Telefonwerbung darf sich nicht länger lohnen!

Bundesweit haben sich 40.754 Verbraucher an der seit März 2010 durchgeführten Umfrage der Verbraucherzentralen beteiligt. Davon stammten

2.238 Verbraucher aus Niedersachsen.

Bei den meisten Anrufen, die niedersächsische Bürger erhielten, drehte es sich um Werbung für Gewinnspiele und Lotteriedienstleistungen (64,6 Prozent). Insgesamt 11,4 Prozent der Teilnehmer erhielten einen Anruf von

Telefon- und Internetdienstleistern (5,0 Prozent), einem Zeitschriftenvertrieb (3,1 Prozent), einem Dienstleister für Bank- und Finanzprodukte (2,2 Prozent) oder einem Energieversorger (1,1 Prozent) und

15,6 Prozent der Anrufe konnten keinem der abgefragten Themen zugeordnet werden.

Fast der Hälfte der niedersächsischen Teilnehmer (44 Prozent) wurde am Telefon ein Vertrag untergeschoben, etwas mehr als 17 Prozent der Angerufenen sollten eine kostenpflichtige Rufnummer zurückrufen. Am Einverständnis für den Werbeanruf fehlte es sogar bei insgesamt rund 85 Prozent der Niedersachsen. Die Anzahl der Beschwerden ist bei der Gruppe der 30- bis 65-jährigen Verbraucher am höchsten (fast 63 Prozent), weitere

26 Prozent der Angerufenen sind über 65 Jahre.

Ganz offensichtlich sind die gesetzlichen Neuregelungen nicht ausreichend.

Karin Goldbeck, Referentin für Verbraucherrecht der Verbraucherzentrale

Niedersachsen: Wir fordern daher weiterhin, dass am Telefon geschlossene Verträge von Verbrauchern schriftlich bestätigt werden müssen. Es kann nicht sein, dass Verbraucher trotz eines gesetzlichen Verbotes Werbeanrufe erhalten und sich hinterher gegen untergeschobene Verträge zur Wehr setzen oder Abbuchungen bei ihrer Bank wieder rückgängig machen müssen.“

Typische Beispiele:

Gewinnspiel und Lotteriewerbung

Die Anbieter (z. B. Multiplay 200, Move-Star, Lara Stern,

Verbraucherschutzservice) werben dafür, dass sich die Angerufenen z. B. in Listen zur Teilnahme an diversen Gewinnspielen oder auch in Werbesperrlisten eintragen lassen oder werden zum Rückruf über eine teure 0900er Nummer aufgefordert. Dabei fragen die Anrufer in der Regel nach Kontonummer und Bankleitzahl, um anschließend einen monatlichen Beitrag vom Konto einzuziehen. Häufig erhalten Verbraucher dann eine schriftliche Mitteilung darüber. In anderen Fällen gaukeln die Anrufer das Bestehen eines Vertragsverhältnisses vor. Die Angerufen werden dann gefragt, ob sie den Vertrag verlängern oder beenden möchten. Um das Notwendige zu veranlassen, werden in diesen Fällen auch die angeblich schon vorliegenden Bankverbindungsdaten abgefragt, damit sie im System abgeglichen werden können. Besonders dreist ist es, wenn sich die Anrufer als Verbraucherschützer ausgeben, die Verbraucher vor lästiger Werbung bewahren wollen und nach einem ganz ähnlichen Schema Verträge unterschieben.

Zeitschriftenwerbung

Ein Klassiker bleibt nach wie vor auch das telefonische Anbieten von Zeitschriftenabonnements. Die Verbraucher berichteten hier von der Akquise durch einzelne Verlagshäuser (zum Beispiel Bauer-Verlag).

Zeitschriftenabonnements wurden vielen Verbraucher auch telefonisch von Kooperationspartnern einzelner Privatsender angeboten, nachdem sie zuvor beim Televoting oder bei Gewinnspielen teilgenommen haben.

Telekommunikations- und Internetdienstleister Im Bereich Telekommunikation- und Internetdienstleister sind hier nach den Angaben der Verbraucher Anbieter wie zum Beispiel Vodafon, Telecom oder Kabel Deutschland in Erscheinung getreten. Nach wie vor werden Fälle geschildert, dass Verbraucher bei dem Anrufer lediglich der Zusendung von Informationsmaterial zugestimmt haben und daraufhin Vertragsbestätigungen erhalten.

Predicitve Dialer

Kurz nach Inkrafttreten der gesetzlichen Neuregelungen wurden so genannte predictive Dialer Programme eingesetzt, durch die gleichzeitig mehrere Verbraucher angewählt werden, von denen aber nur zum zuerst Abhebenden eine Verbindung hergestellt wird. Alle anderen hören das Klingeln und erhalten beim Abheben keine Verbindung. Die Belästigung entsteht hier bereits durch das Klingeln und die damit verbundene Vortäuschung eines Anrufs. Immerhin ca. 8,4 Prozent der Teilnehmer aus Niedersachsen waren von diesem belästigenden Anklingeln“ betroffen. Anrufe von prediktiven Dialern können bislang nicht mit Bußgeldern geahndet werden.

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Niedersachsen

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