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16.07.2010

Verbraucherzentrale Niedersachsen: Keine unbekannten Lebensmittel im Online-Supermarkt bestellen

Lebensmittel und Getränke online bestellen und liefern lassen, ist bequem.

Produkte aus dem Internet-Supermarkt müssen allerdings nicht so ausführlich gekennzeichnet werden wie die gleichen Lebensmittel im Supermarkt um die Ecke, darauf weist die Verbraucherzentrale Niedersachsen hin.

Hinweise auf Zutaten und Haltbarkeit fehlen; lediglich Zusatzstoffe müssen genannt werden. Wer nicht die Katze im Sack“ kaufen will, sollte vor dem Klick in den Warenkorb prüfen, ob es Informationen zu dem gewünschten Lebensmittel gibt. Unbekannte Lebensmittel zu bestellen, kann beispielsweise für Allergiker problematisch sein.

Im Prinzip unterscheiden sich die Internet-Supermärkte nicht von einem normalen Supermarkt. Sie bieten übliche Lebensmittel an, die mit einem Foto, einer Kurzbeschreibung und Preisangabe vorgestellt werden. Anders als im Supermarkt fehlt es allerdings an gesetzlichen Vorschriften zur Kennzeichnung von Lebensmitteln auf der Internetseite. Es mangelt somit an Informationen über die Zusammensetzung der Lebensmittel; auch fehlt die Angabe des Mindesthaltbarkeits- oder Verbrauchsdatums. Selbst die Allergie auslösenden Zutaten dürfen verschwiegen werden. Lediglich Zusatzstoffe wie Farbstoffe, Konservierungsmittel oder Geschmacksverstärker müssen die Online-Händler angeben.

Ausreichende Angaben sind aber zum Schutz vor Gesundheitsgefahren und Täuschung notwendig. Schließlich ist es nicht zumutbar, ein Lebensmittel zu kaufen, das aus gesundheitlichen Gründen nicht gegessen werden kann oder weniger wertvolle Bestandteile enthält“, beanstandet Hedi Grunewald von der Verbraucherzentrale. Dies ist besonders wichtig, da im Lebensmittelbereich der Widerruf ausgeschlossen werden kann.

Die EU-Kommission arbeitet an umfangreichen Informationspflichten für Internet-Händler, die 2013 in Kraft treten sollen. Lebensmittelexpertin Hedi Grunewald: So lange sollten die Online-Anbieter aber nicht warten und deshalb umgehend Informationen ins Netz stellen, die auch auf den Fertigverpackungen zu finden sind.“ Dies gilt vor allem für Hinweise über die Haltbarkeit von Lebensmitteln. Verbraucher sollten deshalb nur Lebensmittel online bestellen, die sie kennen.

Diese Informationen sind wichtig:

• genaue Bezeichnung des Lebensmittels

• Zutatenliste mit Hinweis auf Allergene • Nettomenge des Lebensmittel • Mindesthaltbarkeitsdatum oder Verbrauchsdatum, ggf. besondere

Aufbewahrungs- oder Verwendungshinweise

• Nährwertdeklaration

• Preis inklusive Grundpreis

• Ursprungsland

• Alkoholgehalt in Volumenprozent bei Getränken mit mehr als 1,2 % vol Alkoholgehalt • Zusätzliche Informationen wie Warnhinweise bei Azofarbstoffen oder Koffein

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Niedersachsen

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