Verbraucherzentrale Niedersachsen: Fluggäste haben Anspruch auf Ausgleichszahlung

Fluggesellschaften berufen sich bei Flugstörungen gern auf höhere Gewalt, um sich Ausgleichszahlungen zu entziehen. Dies geschieht immer öfter, wie Auswertungen von Verbraucherbeschwerden bei der Verbraucherzentrale Niedersachsen ergeben haben. Nach der europäischen Fluggastrechte-Verordnung stehen Verbrauchern jedoch gesetzliche Rechte zu.

Häufig begründen Fluggesellschaften Störungen mit dem Eintreten außergewöhnlicher Ursachen oder höherer Gewalt, um sich von der Verpflichtung zu Ausgleichszahlungen zu befreien. Sie nennen allgemeine Ursachen wie schlechte Wetterbedingungen, Flugsicherheitsmängel oder technische Defekte. Gerade der Verweis auf die Wahrung der Flugsicherheit genügt vielen Verbrauchern als Erklärung. Dabei führt dieser Grund nicht zwangsläufig zum Ausschluss von Entschädigungszahlungen“, sagt Kathrin Körber von der Verbraucherzentrale Niedersachsen.

Vor allem auf mangelhafte Wartungsarbeiten zurückzuführende technische Probleme gehören zum normalen Betrieb. Zudem behaupten Gesellschaften immer wieder, Verbrauchern stünde bei Verspätungen keine Entschädigung zu und erklären unter anderem, dass der Pilot schließlich versucht habe, die Ankunftsverspätung infolge der Abflugsverzögerung aufzuholen.

Der Europäische Gerichtshof hat 2009 jedoch rückwirkend bis 2005 die Fluggastrechte für alle europäischen Verbraucher gestärkt, auch wenn einige Airlines anderer Auffassung sind. Flugreisende haben einen Anspruch auf Ausgleichszahlungen, wenn sie infolge einer dreistündigen Abflugverspätung ihr Flugziel erst drei Stunden oder noch später nach der von der Fluggesellschaft ursprünglich angegebenen Ankunftszeit erreichen.

Die Ausgleichszahlung liegt je nach Länge der Flugstrecke zwischen 125 und 600 Euro pro Fluggast. Sie wird zusätzlich zur Erstattung des Preises für das Flugticket oder die Ersatzbeförderung geleistet. Die so entstehenden Kosten können eine Fluggesellschaft finanziell erheblich belasten.
Deshalb versuchen die Fluggesellschaften praktisch jeden Flugausfall mit höherer Gewalt zu begründen. Fluggäste sollten sich nicht mit solchen Behauptungen abweisen lassen, sondern ihre Rechte wahrnehmen. Eine sachlich nachvollziehbare Begründung muss vorhanden sein“, sagt Körber.

Reisende, die Probleme mit Flügen haben, können sich an die Verbraucherzentrale Niedersachsen wenden. Zudem führt die Verbraucherzentrale bis Ende September 2010 eine Online-Befragung durch mit dem Titel Sie haben Ihre Fluggastrechte in der Hand“. Die Umfrage steht auf der Homepage unter www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de/fluggastbefragung.

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Niedersachsen

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