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12.02.2009

Verbraucherzentrale kritisiert Pläne, die Auskunftspflicht der Finanzaufsicht abzuschaffen

Die Auskunftspflicht der Bundesanstalt für Finanzaufsicht (Bafin) muss ausgeweitet anstatt abgeschafft werden. Dies fordert der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) anlässlich einer Anhörung im Deutschen Bundestag diesen Mittwoch.

"Die richtige Antwortet auf die Finanzkrise lautet mehr und nicht weniger Transparenz. Wer der Finanzaufsicht jetzt einen Maulkorb verpassen will, hat die Zeichen der Zeit nicht erkannt", erklärt Vorstand Gerd Billen.

Der Bundesrat will auf Initiative Bayerns das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) gegenüber der Finanzaufsicht ausschließen.

Ein wesentlicher Grund für die aktuelle Finanzkrise ist nach Auffassung des Verbraucherzentrale Bundesverbandes mangelnde Transparenz auf den Märkten. Die Bafin sollte daher den Auftrag erhalten, die Ã-ffentlichkeit zu warnen, wenn ihr Erkenntnisse über gravierendes Fehlverhalten von Anbietern vorliegen.

Zudem muss sie Prüfberichte zumindest prozessöffentlich machen, damit sich geschädigte Anleger in einem Gerichtsverfahren auf diese stützen können. Der Bundesrat will dagegen die Auskunftspflicht der Finanzaufsicht abschaffen.

Im Rahmen der Umsetzung der EU-Zahlungsdiensterichtlinie soll die Anwendbarkeit des IFG gegenüber der Bafin ausgeschlossen werden. In der Folge verlören Verbraucher und Verbände das Recht, bei der Aufsicht harte Fakten abzufragen.

"Diese Initiative entmündigt die Verbraucher und setzt in Sachen Krisenbewältigung völlig falsche Signale. Dass sie ausgerechnet vom ehemaligen Verbraucherminister Horst Seehofer stammt, ist doppelt ärgerlich", so Billen.

Bundesratsinitiative würde Verantwortungslosigkeit Tür und Tor öffnen

Im Januar 2008 hatte das Verwaltungsgericht Frankfurt/M. festgestellt, dass die Bafin nach dem IFG grundsätzlich auskunftspflichtig ist. Ausnahmen vom Gesetz für Finanzbehörden gelten demnach nur für Steuer- und Abgabebehörden, nicht für die Marktaufsicht.

Bei Wegfall der Informationspflicht würden aufgrund des geltenden Beweisrechts die Chancen für Verbraucher noch geringer, erfolgreich Schadensersatzansprüche gegen Anbieter geltend zu machen. Auch die generalpräventive Wirkung einer derartigen Transparenz würde entfallen. "Dies würde der organisierten Verantwortungslosigkeit Tür und Tor öffnen", kritisiert Billen.

Geschäftsinteressen dürfen nicht alleiniger Maßstab sein

Dabei besteht für eine Neuregelung von Rechts wegen gar kein Grund. Denn die Vertraulichkeitsinteressen der Finanzbranche sind im IFG bereits durch spezielle Normen mehr als hinreichend berücksichtigt. Und die jetzt umzusetzende EU-Zahlungsdiensterichtlinie befasst sich mit einer gänzlich anderen Thematik.

"Es drängt sich der Verdacht auf, dass hier zweifelhafte Geschäftsinteressen geschützt werden sollen. Die Lehren aus der Finanzkrise haben offenbar noch nicht alle gezogen", so Billen.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband fordert, dass Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse vom Gesetz nicht geschützt sein dürfen, wenn es um die Schädigung Dritter geht.

Pressemitteilung des vzbv

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