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03.11.2008

Verbraucherzentrale: Kaupthing-Anleger jetzt Antrag auf Entschädigung stellen

Am 30. Oktober 2008 hat die Isländische Finanzaufsicht für die Kaupthing-Bank den Entschädigungsfall festgestellt. Dabei werden die Zahlungsausfälle seit dem Stichtag 09. Oktober 2008 berücksichtigt. Auch deutsche Kunden, die ihr Geld dort in Spareinlagen - also zum Beispiel als Tagesgeld - investiert haben und seit dem Stichtag vergeblich auf eine Rückzahlung warten, müssen jetzt ihren Antrag auf Entschädigung einreichen.

"Die Antragsfrist beträgt lediglich zwei Monate, weshalb geschädigte Verbraucher keine Zeit verstreichen lassen sollten", rät Andrea Hoffmann, Finanzexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen. Dazu muss ein englischsprachiges Formular - welches im Internet unter www.tryggingarsjodur.is zu finden ist - ausgefüllt werden.

Es sollte nur das Originalformular und keine deutsche Übersetzung verwendet werden. "Wer Hilfe beim Verstehen und Ausfüllen des Formulars benötigt, kann sich an die Verbraucherzentrale Sachsen wenden", sagt Hoffmann. Das Formular muss anschließend nebst einer Kopie der Vertragsunterlagen nach Island geschickt werden. Verbraucher, die den Antrag bereits vor Feststellung des Entschädigungsfalles abgesendet haben, müssen ihn kein zweites Mal schicken. Sollte es Rückfragen geben, wird sich der Einlagensicherungsfonds bei den Geschädigten melden.

Die Anträge werden nicht nach Datum des Einganges behandelt, das heißt, es gibt kein "Windhundrennen", bei dem nur die ersten Antragsteller entschädigt werden. Die Geschädigten - egal ob In- oder Ausländer - werden von dem Fonds gleich behandelt. Davon unabhängig ist die staatliche Garantie, die auch die isländische Regierung ihren Bürgern gegeben hat.

"Mit einer schnellen Rückzahlung sollten die Sparer jedoch nicht rechnen", bremst Hoffmann die Erwartungen. Nach dem Gesetz muss der Fonds binnen drei Monaten nach Feststellung des Entschädigungsfalles zahlen. Das isländische Wirtschaftsministerium kann diese Frist allerdings noch einmal verlängern.

Hinsichtlich der Entschädigungshöhe können Betroffene mit einer Entschädigung von maximal 20.887 € rechnen. Voraussetzung ist jedoch, dass die finanziellen Mittel dafür dem Einlagensicherungsfonds zur Verfügung stehen.

Pressemitteilung der VZ Sachsen

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