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05.02.2010

Verbraucherzentrale fordert verbraucherorientierte Reform der Finanzaufsicht

Insgesamt 20 Milliarden Euro zusätzliche Rendite könnte eine verbraucherorientierte Reform der Finanzaufsicht den Anlegern jährlich bescheren. Vorschläge dazu stellte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) heute in Berlin vor. Wichtigste Forderung: Der Verbraucherschutz muss als Aufsichtsziel gesetzlich verankert werden. Dies schreibt die EU-Finanzmarktrichtlinie bereits längst vor. Aufgabe der Aufsicht wäre es dann, auch für eine bedarfsgerechte Anlageberatung zu sorgen. "Die Formel lautet: Bessere Aufsicht, weniger Verluste, mehr aufs Konto", so Vorstand Gerd Billen.

Viele Verbraucher sind nicht optimal mit Finanzprodukten versorgt. Verantwortlich hierfür sind ineffiziente Produkte, komplexe Verbraucherinformationen, mangelender Wettbewerb, unfaire Vertriebsmethoden und provisionsgesteuerte Beratungen. Doch die Finanzaufsicht besitzt nicht ausreichende Instrumente, um gegen missbräuchliches Marktverhalten effektiv vorzugehen. Eckpunkte für eine verbraucherorientierte Finanzaufsicht sind aus Sicht des vzbv:

1. Verbraucherschutz als Aufsichtsziel: Damit die Finanzaufsicht aktiv werden kann, muss der Verbraucherschutz als gesetzliches Ziel benannt werden.

2. Eigenständiger Aufgabenbereich: Neben der Solvenzaufsicht ist die Marktaufsicht, einschließlich des Verbraucherschutzes, als eigenständiger Aufsichtsbereich zu etablieren. Um Interessenkonflikte zu vermeiden, müssen Solvenz- und Marktaufsicht unabhängig und gleichberechtigt organisiert sein.

3. Beschwerdeverfahren: Wenn Verbraucherorganisationen Fehlentwicklungen feststellen, müssen sie die Finanzaufsicht über ein formal ausgestaltetes Beschwerdeverfahren informieren und in bestimmten Fällen zum Einschreiten zwingen können. Vorbild ist das britische Modell des Super-Complaints.

4. Einbindung von Verbraucherorganisationen: Die Finanzaufsicht muss sich die Erfahrung von Verbraucherorganisationen stärker zunutze machen. Diese sind wirksamer als bisher in die Gremienarbeit einzubinden.

5. Produktgruppen-Check: Vor dem Marktzutritt neuer Produkte muss die Finanzaufsicht Vertriebsbeschränkungen erlassen oder bestimmte Geschäftsmodelle ganz untersagen können.

6. Aufsichtslücken schließen: Der gesamte Finanzmarkt ist der Aufsicht zu unterstellen, auch der so genannte Graue Kapitalmarkt. Lücken sind außerdem im Vermittlungsbereich und bei der Überprüfung von Kreditwerbung zu schließen.

Verbraucherschutzverstöße dürfen sich nicht mehr lohnen Bislang sanktioniert die Finanzaufsicht unseriöse Geschäftspraktiken nur sehr unzureichend, weil sie zersplittert ist und ineffizient agiert. Dies führt dazu, dass es für Unternehmen wirtschaftlich kaum spürbare Folgen hat, wenn sie auf Kosten von Verbrauchern Gewinne machen. "Die Anbieter kalkulieren die mangelnde Aufsicht in ihre Gewinnerwartungen für riskante Produkte und Praktiken mit ein", so Billen. Griffen die zuständigen Behörden schneller und konsequenter durch, würde dies auch die Bereitschaft von Unternehmen fördern, ihre Geschäftspolitik verbraucherfreundlicher zu gestalten.

Mindestens 20 Milliarden Verluste Erfahrungen der Verbraucherzentralen zeigen, dass die Renditen der an Verbraucher vermittelten Geldanlagen durchschnittlich ein bis zwei Prozent geringer ausfallen, als bei einer bedarfsgerechten Beratung möglich gewesen wäre. Das gesamte Geldvermögen der privaten Haushalte beträgt laut Bundesbank aktuell 4,5 Billionen Euro. Bei einem Renditeverlust von ein bis zwei Prozent läge der Schaden für die Verbraucher daher bei 45 bis 90 Milliarden Euro. Setzt man den Renditeverlust vorsichtiger bei 0,5 Prozent, liegt der Schaden immer noch bei rund 20 Milliarden Euro. Dies entspricht zugleich einer Schätzung des Bundesverbraucherministeriums aus dem vergangenen Jahr. Auch an anderer Stelle wären Verluste oder Kosten für Verbraucher durch eine effektivere Finanzaufsicht zu vermeiden:

* Grauer Kapitalmarkt: Empirisch abgesicherte Daten zum tatsächlichen Schadensausmaß liegen derzeit noch nicht vor. In zahlreichen veröffentlichten Schätzungen, unter anderem vom Bundeskriminalamt, wird ein Schaden von mindestens rund 20 Milliarden Euro angenommen.

* Zertifikatehandel: Die Finanzmarktkrise hat gezeigt, dass Zertifikate höhere Risiken bergen als Direktanlagen in Aktien oder Aktienfonds. Verbrauchern wurden diese Papiere aber als sichere Papiere mit Risikopuffer verkauft. Fakt ist jedoch: Bei rund drei Vierteln aller Dax-Bonuszertifikate versagte der Sicherheitspuffer im Zuge der Krise. Die Papiere verloren so ihren Risikoschutz und zwar für die gesamte Restlaufzeit der Anlage. Auch bei Discountzertifikaten ist der Risikopuffer zusammengeschmolzen. Weitere Schätzungen zeigen, dass bis Mitte November 2009 bei zwei Dritteln aller Teilschutz-Zertifikate der Risikopuffer mittlerweile verdampft, die Dividenden verloren und bis zu 50 Prozent Verlust keine Seltenheit sind. Hochgerechnet auf das Marktvolumen von Bonus-, Teilschutz- und Discountzertifikaten im August 2008 bedeutet dies einen Vermögensverlust von bis zu 11,2 Milliarden Euro.

* Dispozinsen: Zwischen Januar 2008 bis Mai 2009 sank der Leitzins der Europäischen Zentralbank von 4,0 auf 1,0 Prozent, also um drei Prozentpunkte. Im selben Zeitraum sanken nach einer Untersuchung der Zeitschrift Finanztest die durchschnittlichen Zinsen für Dispositionszinsen lediglich von 12,2 Prozent auf 11,9 Prozent, also um 0,3 Prozentpunkte. Hätten die Banken nur die Hälfte der Leitzinssenkung weitergeben, also zusätzliche 1,2 Prozent, dann hätten die Verbraucher bei einem Kreditvolumen von 16 Milliarden Euro rund 190 Millionen Euro weniger an Kreditzinsen zahlen müssen. (Pressemitteilung vzbv)

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