Verbraucherzentrale fordert Sofortstopp des Datenhandels ohne Einwilligung

Einen sofortigen Stopp des Datenhandels ohne Einwilligung fordert der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) vor dem am Donnerstag im Innenministerium einberufenen Datengipfel.

"Schnellstmöglich müssen die Verbraucher und Bürger die Hoheit über ihre Daten zurückgewinnen", fordert Vorstand Gerd Billen. Mit Beschwichtigungen und weichen Maßnahmen zur Verbesserung der Datensicherheit dürfe die Bundesregierung die Bürger jetzt nicht abspeisen.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband fordert:
Das generelle Verbot der Weitergabe von Daten, wenn keine ausdrückliche Einwilligung erteilt wurde. Das Verbot von Geschäften, die eine Zustimmung zur Datenweitergabe voraussetzen. Die Unwirksamkeit von telefonisch angebahnten Verträgen, wenn diese nicht schriftlich bestätigt wurden.

Zudem müssten Daten mit einer Herkunftskennzeichnung versehen werden, um die Rückverfolgbarkeit und den Widerruf zu gewährleisten.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband hatte vor zwei Wochen den Beweis erbracht, wie leicht es ist, an sensible Daten zu kommen: Mit Hilfe eines Journalisten erwarb der Verband binnen 44 Stunden 6 Millionen Datensätze für 850 Euro, 4 Millionen davon waren mit Kontoverbindungen.

Billen appellierte an die Bundesregierung und die Bundestagsfraktionen, jetzt die Chance zu ergreifen, den Daten- und Verbraucherschutz den Herausforderungen des digitalen Zeitalters anzupassen. Billen: "Zum Schutz der Integrität und Souveränität als Bürger und Verbraucher ist es erforderlich, dass über die Weitergabe sensibler Daten nur die entscheiden, denen sie gehören."

Mit dem Bundesdatenschutzgesetz und dem Gesetz zur Bekämpfung unlauteren Telefonmarketings stünden die dafür relevanten Gesetze ohnehin zur Debatte. "Der Gesetzgeber muss jetzt aktiv werden und Schluss machen mit dem Ausverkauf persönlicher Daten", fordert Billen – und damit weitreichende Nachbesserungen und konkrete Maßnahmen.

Die Rechtslage umdrehen: Einwilligung statt Widerruf
In Folge der jüngsten Datenskandale hagelte es zahlreiche Vorschläge, wie der Datenschutz verbessert werden kann. Die Vorschläge reichen von der Verankerung des Datenschutzes im Grundgesetz bis zu einem generellen Verbot des Datenhandels, wie Wirtschaftminister Michael Glos forderte. Im Vorfeld der anstehenden Debatten fasst der Verbraucherzentrale Bundesverband die wichtigsten Punkte noch einmal zusammen.

Generell gilt, dass die Rechtslage umgedreht werden muss: "Nicht der Widerruf, sondern die aktive Zustimmung muss die generelle Linie werden", fasst Billen zusammen. Dies gelte sowohl für die Einwilligung zur Datenweitergabe als auch für einen Vertragsabschluss am Telefon.

Diese Absurditäten müssen beendet werden", so Billen. Nach Ansicht des Verbraucherzentrale Bundesverbandes muss der Gesetzgeber sich auf folgende Maßnahmen konzentrieren, um den Datenschutz in Deutschland zu verbessern:

* Das Verbot der Datenweitergabe zu gewerblichen Zwecken ohne ausdrückliche Einwilligung: Dieses Verbot muss unverzüglich zur Anwendung kommen.
* Das Verbot des so genannten Opt-Out Verfahrens: Einwilligungen müssen aktiv gegeben (Opt-In), und dürfen nicht vorausgesetzt werden.
* Eine Konkretisierung der Einwilligungsklauseln mit eindeutigen Zweckbestimmungen: Die Betroffenen müssen vor einer Zustimmung darüber informiert werden, zu welchem Zweck welche Daten an wen weitergegeben werden.
* Ein Kopplungsverbot: Gewerbliche Angebote dürfen nicht davon abhängig gemacht werden, dass man in die Datenübermittlung zu Werbezwecken einwilligt.
* Die Einführung einer Herkunftskennzeichnung von Daten: Es muss nachvollziehbar sein, wo Daten herkommen. Zudem muss es möglich werden, mit einem Sammelwiderruf die Einwilligung zur Datenweiterhabe zu widerrufen.
* Die Verbesserung der Rechtsdurchsetzung: Datenschutzrecht ist bislang kein "Verbraucherrecht" im engeren Sinne, so dass Verbraucherverbände Verstöße nur sehr eingeschränkt im Wege der Verbandsklage verfolgen können. Es muss klar gestellt werden, dass Datenschutz auch Verbraucherrecht ist.
* Die Unwirksamkeit von Verträgen: Verträge, die durch unerlaubtes Telefonmarketing angebahnt wurden, ohne dass eine ausdrückliche schriftliche Bestätigung erteilt wurde, müssen unwirksam sein.
* Gesetzliche Regeln für ein Datenschutzaudit und Gütesiegel: Damit Datenschutz sichtbar wird und wettbewerbaktiv vermarktet werden kann, müssen Grundlagen für ein Datenschutzaudit geschaffen werden. Dann können sich Verbraucher besser orientieren und es entsteht Qualitätswettbewerb um den Datenschutz.
* Die Verbesserung der Kontrolle und der Strafverfolgung: Datenfahnder und Schwerpunktabteilungen bei den Staatsanwaltschaften müssen die Einhaltung der Gesetze gewährleisten. Auch die Ausstattung der Datenschutzbeauftragten muss massiv verbessert, Kontrollen ausgeweitet, Vollzugsdefizite abgebaut und Sanktionen verschärft werden.
* Ein striktes Verbot der Verwendung von Gentests in der Versicherungswirtschaft: Im Zuge des Gendiagnostikgesetzes wird derzeit diskutiert, dass bei bestimmten Versicherungen die Ergebnisse von Gentestes verwendet werden können. Unter den gegebenen Bedingungen kann nicht sichergestellt werden, dass diese hochsensiblen Daten missbräuchlich verwendet werden.

Musterbriefe und Umfrage der Verbraucherzentralen
Bis zum 14. September 2008 können sich Betroffene, die Opfer einer Einzugsermächtigung ohne Einwilligungserklärung wurden, unter www.vz-bw.de/datenklau an einer anonymen Umfrage der Verbraucherzentralen beteiligen. Zudem bieten die Verbraucherzentralen (www.verbraucherzentrale.de) Musterbriefe für den Widerruf einer Einwilligung in die Datenweitergabe sowie zum Widerspruch gegen eine Abbuchung. Die Broschüre "Datenschutz für Verbraucher" ist im Ratgebershop (http://www.vzbv.de/ratgeber/Datenschutz.html) erhältlich.

Pressemitteilung VZ Bundesverband

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