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04.01.2010

Verbraucherschutzministerium: Mehr Transparenz und Sicherheit für Vebraucher im Jahr 2010

"Ich möchte auch im neuen Jahr die Rechte der Verbraucherinnen und Verbraucher wirkungsvoll stärken und ihnen damit zu mehr Souveränität verhelfen. Wir benötigen mehr Transparenz, ausgleichende Verbraucherrechte sowie einen vorsorgenden Verbraucherschutz im Bereich Gesundheit und Sicherheit ", sagte Bundesverbraucherschutzministerin Ilse Aigner anlässlich des Jahreswechsels. "Ab 1. Januar 2010 treten wichtige Änderungen für die Verbraucherinnen und Verbraucher in Kraft. Dies betrifft vor allem den Finanzbereich. Hier verbessert sich die Position der Verbraucherinnen und Verbraucher bei Kreditabschlüssen, bei Anlageberatungen und bei einer Kontopfändung deutlich."

Ab dem 1. Januar 2010 muss jedes Beratungsgespräch vom Anlageberater dokumentiert und das Beratungsprotokoll dem Kunden ausgehändigt werden. Die Verjährungsfrist bei Schadenersatzansprüchen wegen Falschberatung verlängert sich von drei auf zehn Jahre. Ab dem 1. Juli 2010 können Schuldner von ihrer Bank verlangen, dass ihr Girokonto als so genanntes Pfändungsschutzkonto (P-Konto) geführt wird. 2010 wird zudem der Lockvogelwerbung für Verbraucherdarlehen ein Riegel vorgeschoben: Künftig darf nur noch mit einem realistischen effektiven Jahreszins geworben werden.

"Auch für Telefonkunden wird es im neuen Jahr Verbesserungen geben", so Bundesministerin Aigner weiter. Mit dem Gesetz zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes gelten ab 1. März 2010 Preisobergrenzen bei 0180er Servicenummern. Die Entgelte für mobiles grenzüberschreitendes Telefonieren in den EUMitgliedsländern werden am 1. Juli 2010 in einem weiteren Schritt gesenkt.

Eine Übersicht über sämtliche Änderungen im Verbraucherschutz 2010 finden Sie unter www.bmelv.de (Pressemitteilung Bundesverbraucherschutzministerium)

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