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06.01.2009

Verbraucherschutz: VDH fordert Provisionsverbot im Bereich der Altersvorsorge

Gemäß einer neuen Studie im Auftrag des Verbraucherschutzministeriums verlieren Verbraucher und Anleger jährlich zwischen zwanzig und dreißig Milliarden Euro durch falsche und provisionsgesteuerte Beratung. Dieser Zustand ist nach Angaben der zuständigen Ministerin Ilse Aigner untragbar.

Als mögliche Lösung schlägt die Studie die finanzielle Förderung der Honorarberatung vor. Gleichzeitig soll der Begriff des Beraters durch eine genaue Definition geschützt werden.

Die VDH GmbH Verbund Deutscher Honorarberater begrüßt diese Vorschläge ausdrücklich. Nur wer vom Kunden direkt bezahlt wird, ist Berater und nicht Verkäufer.

"Allerdings muss bei der Auswahl des richtigen Beraters auf die Seriosität, Kompetenz und den Nachweis absoluter Transparenz geachtet werden" so VDH-Geschäftsführer Dieter Rauch. VDH hat in diesem Zusammenhang seit vielen Jahren Forderungen gestellt.

Unter anderem empfiehlt der Verbund im Bereich der Altersversorgung Provisionen gänzlich zu verbieten. Alleine dadurch würden nach Berechnungen des VDH jährlich mehr als zehn Milliarden Euro in die Taschen der künftigen Rentner und nicht der Vermittler fließen.

In den skandinavischen Ländern ist ein Provisionsverbot im Versicherungsbereich zum Teil bereits umgesetzt. Im Lebensversicherungsbereich werden Honorarmodelle angeboten und von den Verbrauchern bevorzugt.

Der Anreiz, unrentable Versicherungen und Anlagen zu verkaufen, ist damit entfallen. Alleine das Kundeninteresse und die Beratung stehen folglich im Mittelpunkt.

"So lange die Empfehlung einer Lösung zur Vermögensbildung oder Altersvorsorge von der Höhe der Vergütung für die jeweiligen Produkte abhängig ist, sehen wir in Deutschland keinen echten Verbraucherschutz gewährleistet" äußert sich Dieter Rauch über die bisher bestehenden Vergütungssysteme in der Finanzbranche.

Der VDH schlägt folgende Lösungsschritte vor:

1. Verbot von Provisionen im Bereich der privaten und betrieblichen Altersversorgung

2. Einführung des § 34f für echte Honorarberater in der Gewerbeordnung mit Definition von Vergütungsstandards, Mindestqualifikationen und Registereintrag analog § 34d und § 34e

3. Ausdrückliches Provisionsannahmeverbot für Honorarberater analog den Grundsätzen der Honorarberatung in Deutschland (VDH)

4. Verpflichtung zur Einführung von echten Honorartarifen für Versicherungen und Kapitalanlagegesellschaften für alle Produkte

5. Zertifizierung der Produktlösungen durch das BAFIN und vollständige, jedermann verständliche Kostentransparenz

6. Schaffung des Standes- und Ausbildungsberufes "Honorarberater" analog der Steuer- und Rechtsberater

7. Einbeziehung von Investmentfonds und geschlossenen Fonds wie auch generell aller Produkte des grauen Kapitalmarktes unter die MIFID

Mit dem geschützten Markenzeichen "HonorarberaterVDH®" und den Grundsätzen der Honorarberatung in Deutschland, sowie einem Register für "HonorarberaterVDH®" hat VDH als erster Anbieter Qualitäts- und Qualifikationsstandards für echte Honorar-Berater eingeführt. Die Grundsätze der Honorarberatung in Deutschland lauten:

Honorarberatung

1. ist eine Dienstleistung neutraler Berater, bei der ausschließlich das Know How und der Zeitaufwand vergütet werden

2. beruht auf völliger Transparenz und der Ablehnung jeglicher offener und versteckter Vergütungen durch Dritte

3. verfolgt die nachhaltige Betreuung von Mandanten in deren ausschließlichen Interesse

Diese Grundsätze finden ihre ausführliche Umsetzung in den Leitlinien einer ordnungsgemäßen Finanzplanung.

Darüber hinaus müssen HonorarberaterVDH® entsprechenden Mindestqualifikationen, z.B. den Fachwirt oder höherwertige Abschlüsse, berufliche Praxiserfahrung von mindestens fünf Jahren, einen einwandfreien Leumund und eine gute Bonität (Index besser als 300) nachweisen, sowie die Grundsätze der Honorarberatung verbindlich anerkennen.

Pressemitteilung des VDH

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