Startseite > Haftpflichtversicherung > News > Veranstalter von Martinsumzügen schützen sich mit einer Haftpflichtversicherung
29.10.2010

Veranstalter von Martinsumzügen schützen sich mit einer Haftpflichtversicherung

Rund um den 11. November werden wieder viele Kinder an den Laternenumzügen zu Stankt Martin teilnehmen. In den Kindergärten, Tagesstätten und Grundschulen wird schon eifrig gebastelt. Eltern, Feuerwehren und der örtliche Reiterverein stehen für das Ereignis parat. Die Veranstalter wie Kindergärten, Schulen oder Vereine sollten sich rechtzeitig vorher um Sicherheitsfragen kümmern, denn immer wieder kommt es bei den Martinsumzügen zu Unfällen oder zu Feuer â€? zum Beispiel wenn aus dem großen Martinsfeuer Funken fliegen und Gegenstände oder Jacken in Brand stecken.

â€?Dabei können schnell Sachschäden entstehen oder im schlimmsten Fall auch Personen zu Schaden kommenâ€?, erläutert Jürgen Meier, Abteilungsdirektor Kommunalgeschäft beim BGV / Badische Versicherungen. Die Schadenersatzforderungen richten sich dann zuerst gegen den Veranstalter des Umzugs. â€?Bei einem Personenschaden handelt es sich dabei schnell um beträchtliche Summen.â€? Daher sollten alle Organisatoren von Martinsumzügen in Besitz einer Veranstalterhaftpflichtversicherung sein.

Für die Eltern ist es besonders wichtig, im Vorfeld die Frage der Aufsichtspflicht zu klären. Denn wenn ein teilnehmendes Kind selbst einen Schaden verursacht, stellt sich sozusagen die Schuldfrage, also ob die Aufsichtspflicht verletzt wurde oder nicht. Bei Martinsumzügen, die von einem Kindergarten organisiert werden, liegt die Aufsichtpflicht zunächst beim Kindergarten bzw. bei den jeweiligen Erziehern. Nehmen jedoch die Eltern der Kindergartenkinder aktiv am Umzug teil und sind nicht nur als Zuschauer anwesend, sollten Eltern und Kindergarten im Vorfeld klären, inwieweit auch die Eltern Aufsichtspflichten wahrnehmen und ab welchem Zeitpunkt nach dem Umzug die Eltern ihre Aufsichtspflicht wieder übernehmen. Am besten ist es, dies schriftlich festzuhalten, beispielsweise in einem Elternbrief.

Verursachen die teilnehmenden Kinder untereinander einen Schaden, verletzten sich also beispielsweise gegenseitig, so fällt das unter das sogenannte Haftungsprivileg. Das verletzte Kind erhält damit Leistungen von der Unfallkasse Baden-Württemberg (UKBW), denn diese ist der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung für Kindergartenkinder.

Vorsicht Pferde

Begleitet der örtliche Reiterverein oder eine private Person den Umzug mit einem Pferd, sollte der Veranstalter darauf achten, dass der Reiter über eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung abgesichert ist, empfiehlt Meier. â€?Selbst bei erfahrenen Reitern kann das Pferd durch die vielen Menschen und das ungewohnte Licht scheuen und Dinge beschädigen.â€?

Entsteht trotz aller Vorsichtsmaßnahmen im Rahmen der Veranstaltung ein Schaden, muss er so schnell wie möglich dem Veranstalter gemeldet werden â€? im besten Fall inklusive Zeugen. â€?Dann ist es möglich, den Schadenhergang leichter nachzuweisen und die Schuldfrage einfacher und schneller zu klärenâ€?, so Meier.

Pressemitteilung der Versicherungsgruppe BGV / Badische Versicherungen

Empfehlung - Tagesgeld

# Anbieter Produkt Zinssatz
1 MoneYou Tagesgeld 2,55%
2 Bank of Scotland Tagesgeld 2,40%
3 Volkswagen Bank Plus Konto TopZins (Telefon) 2,30%

Tagesgeld vergleichen!

Motorrad-Versicherung: Tuning für den Geldbeutel

Die Motorrad-Saison steht vor der Tür. Wenn die Sonne höher steht wollen auch Motorradfahrer das Gefühl von Freiheit und Unabhängigkeit wieder ohne Reue genießen. Da gilt es, das Motor ... weiter

20 Steuertipps zum Steuern sparen

Für viele Steuerzahler ist die Steuererklärung mehr als das notwendige Übel. Bietet sich doch jedes Jahr von Neuem die Möglichkeit, seine Haushaltskasse vom Finanzamt aufbessern zu ... weiter

Produkttests

Im Test: Die Kfz-Versicherung der AllSecur mit Marten
Es ist Herbst in Deutschland und auf den Straßen treibt ein finsterer Gesell sein Unwesen. Die Opfer: Ahnungslose Autos. Denn ganz egal, ob Hagelschaden, Blechschaden oder Diebstahl: Marder Marten hat seine Finger im Spiel. Sein Gegner ist die Kfz-Versicherungsmarke AllSecur. Ob diese auch im richtigen Leben die Oberhand behält, verraten wir Ihnen in unserem Produkttest der Kfz-Versicherung. mehr...

Im Test: Der Direktkredit der SWK Bank
Bei der SWK Bank kann man einen Ratenkredit direkt online bestellen. Innerhalb von 30 Sekunden soll man dabei eine Antwort erhalten, ob man zwischen 1.000 und 50.000 Euro als Kreditsumme erhalten kann. Das Geld würde dann innerhalb von zwei Arbeitstagen auf dem Konto des Antragsstellers sein. Ob sich das Angebot lohnt, erfahren Sie in unserem Produkttest des Direktkredits der SWK Bank. mehr...

Im Test: Das Festgeld der GarantiBank
Bringen vierblättrige Kleeblätter auch Bankkunden Glück? Die Garantibank versucht es auf jeden Fall und setzt den vermeintlichen Glücksbringer nicht nur in ihr eigenes Logo. Auch im Namen der Festgeldanlage findet sich das Kleeblatt wieder. Ob Sie sich bei dieser Geldanlage nur auf ihr Glück verlassen sollten, erfahren Sie in unserem Test des Kleeblatt-Festgeld-Kontos. mehr...

Im Test: Das Top-Zinskonto der Norisbank
Die Norisbank ist eine Tochter der Deutschen Bank und bezeichnet sich selbst als "ersten Qualitätsdiscounter im deutschen Bankenmarkt." Jetzt hat die Norisbank ihren Tagesgeld-Aktionszins noch einmal erhöht. Wir haben uns das Top-Zinskonto der Norisbank genauer angesehen. Ist der Name Programm? Die Antwort auf diese Frage lesen Sie hier in unserem Produkttest. mehr...

Im Test: Das Tagesgeldkonto der Targobank
Die Bäume blühen, die Zinsen steigen. Ist das der Frühling oder das Ende der Sparerkrise? Vielleicht beides. Einige Tagesgeldanbieter schrauben ihre Zinsen sachte nach oben. Zum Beispiel die Targobank. Wir haben uns das Tagesgeldangebot der Targobank einmal genauer angesehen. Unsere Erkenntnisse lesen Sie hier. mehr...

Finanz-Newsletter

Melden Sie sich für den Gratis-Newsletter von forium an!

Ich habe die AGB und Datenschutzerklärung gelesen und bin damit einverstanden.

Ihr Abonnement können Sie entweder auf der Abmeldeseite oder in jedem Newsletter mit einem Klick beenden.