VBG: Unfallversichert im Ferienjob

Egal ob als Büroaushilfe oder Produktionshelfer:
Viele Schüler und Studenten treten in Deutschland im Sommer einen Ferienjob an. Dabei besteht für sie wie für alle Arbeitnehmer in Deutschland Schutz durch die gesetzliche Unfallversicherung. Darauf weist die gesetzliche Unfallversicherung VBG in Hamburg hin.

Die Schüler und Studenten sind nicht nur während der Tätigkeit, sondern auch auf dem Hin- und Rückweg zum Ferienjob gesetzlich unfallversichert – unabhängig von der Dauer der Beschäftigung und der Höhe der Bezahlung. Ein „Minijobber“ ist ebenso gesetzlich unfallversichert wie ein Beschäftigter mit Lohnsteuerkarte. Wenn es zu einem Arbeitsunfall kommt, leistet die gesetzliche Unfallversicherung die Rehabilitation und die finanzielle Entschädigung der Verunglückten. Zuständig ist der Unfallversicherungsträger, dem das Unternehmen angehört.

Weitere Informationen:

Informationen zum Schutz durch die gesetzliche Unfallversicherung VBG erhalten Interessierte auf der Website www.vbg.de/versicherungsschutz

Die VBG ist eine gesetzliche Unfallversicherung mit über 30 Mio.
Versicherungsverhältnissen in Deutschland. Versicherte der VBG sind Arbeitnehmer, freiwillig versicherte Unternehmer, Patienten in stationärer Behandlung und Rehabilitanden, Lernende in berufsbildenden Einrichtungen und bürgerschaftlich Engagierte. Zu den ca. 750.000 Mitgliedsunternehmen zählen Dienstleistungsunternehmen aus über 100 Gewerbezweigen, vom Architekturbüro bis zum Zeitarbeitsunternehmen.

Pressemitteilung der VBG

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