Die Verbraucherzentralen sind längst alarmiert und warnen vor einschlägigen Seiten. Jüngst rückte die Internetseite opendownload.de ins Fadenkreuz der Justiz. Mit Urteil vom 14.01.2010 - Az: 10 S 53/09 - stellten die Richter am LG Mannheim fest, dass zwischen den Betreibern von opendownload.de und den Seitenbenutzern kein wirksamer Vertrag zustande gekommen ist.
Grund hierfür ist nach Ansicht der Richter bereits die unzureichende Information über die entstehenden Kosten. Da es sich bei der angebotenen Software um eine im Internet frei erhältliche Gratissoftware handelte, konnte der Nutzer nach Ansicht des Gerichts auch davon ausgehen, dass Nutzung der Webseite kostenlos war. Deshalb entschied das Gericht, dass opendownload.de die entstandenen Anwaltsgebühren tragen muss.
Pressemitteilung der ARAG
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