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19.11.2007

Urteil: Nachbar muss herüberhängende Äste dulden

Ein Grundstückseigentümer muss akzeptieren, dass Äste eines unter Naturschutz stehenden Baumes vom Nachbargrundstück auf das eigene herüberwachsen.

Auf dieses Urteil des Landgerichts Koblenz macht Anette Rehm von der Quelle Bausparkasse aufmerksam. In dem Nachbarschaftsstreit verlangte ein Hauseigentümer, dass Baumteile beseitigt werden, die vom Garten des Nachbarn auf sein Grundstück herüberhingen.

Als der Baumbesitzer dies ablehnte, landete die Sache vor Gericht. Das Landgericht wies die Klage ab. Nach Auffassung der Richter steht dem Kläger weder ein Anspruch auf vollständigen noch auf teilweisen Rückschnitt der auf sein Grundstück ragenden Zweige gegen die Beklagten zu.

Die Rotbuche sei aufgrund Rechtsverordnung zu einem geschützten Landschaftsbestandteil im Sinne des Landesnaturschutzgesetzes für Rheinland-Pfalz (§ 23) erklärt worden.

Ein Sachverständigengutachten habe zudem ergeben, dass ein Rückschnitt ein verstärktes Wachstum der gekappten Äste zur Folge haben und sich daher die Problematik des Überwuchses und einer Astbruchgefahr noch erheblich verstärken werde.

Eine solche Beschädigung des Baumes sei nach der naturschützenden Regelung nur dann zulässig, wenn sie aus zwingenden Gründen der Verkehrssicherheit erforderlich ist (Landgericht Koblenz, Urteil vom 03.07.2007, Az. 6 S 162/06).

Pressemitteilung der Quelle Bausparkasse

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