Urteil gegen Hamburger Verbraucherzentrale wegen Irreführung

Das Landgericht Berlin hat am 14. August 2009 der Verbraucherzentrale Hamburg per einstweiliger Verfügung untersagt, falsche und irreführende Aussagen zur Qualität von Kapital-Lebens- und Rentenversicherungsprodukten und ihrer Eignung für die Altersvorsorge zu verbreiten.
Geklagt hatte die Debeka, mit fast drei Millionen Versicherten eines der größten deutschen Lebensversicherungsunternehmen. Konkret darf die Verbraucherzentrale Hamburg nicht länger behaupten, Kapitallebens- und private Rentenversicherungen sowie Rürup-Basis-Renten als Rentenversicherungsverträge seien nicht für die Altersvorsorge geeignet. Ferner wird ihr die Behauptung untersagt, diese Verträge böten eine geringere Sicherheit als etwa Aktienfonds, Zertifikate, Immobilien, Antiquitäten oder Briefmarken. Sowohl im Hinblick auf die Sicherheit als auch auf die Rendite solcher Verträge darf die Verbraucherzentrale die genannten Verträge nicht mit „Achtung – Gefahr!“ beziehungsweise „Ein Risiko oder ein Nachteil ist vorhanden“ beschreiben. Damit darf die Verbraucherzentrale ihren kürzlich herausgegebenen „Ampelcheck Geldanlage“ nicht weiter verbreiten. In diesem „Ratgeber“ soll der Verbraucher mittels einer Ampel (rot: „Achtung – Gefahr“/ gelb: „Ein Risiko oder ein Nachteil ist vorhanden“/ grün: „Empfehlenswert oder unbedenklich“) auf einen Blick erkennen können, ob eine bestimmte Geldanlage zu ihm passt und sich zur Altersvorsorge eignet. Uwe Laue, der Vorstandsvorsitzende des Debeka Lebensversicherungsvereins a. G., erklärt zu den Beweggründen der Debeka: „Wir mussten – auch im Interesse unserer Versicherten, Mitarbeiter und Interessenten – gegen die Broschüre der Verbraucherzentrale Hamburg vorgehen, da sie Versicherungsprodukte einseitig diskreditiert und eine Vielzahl fehlerhafter Informationen enthält, die die Verbraucher in die Irre führen, statt ihnen eine vernünftige Orientierung bei ihrer Altersvorsorge zu bieten. Entscheidungen in punkto Finanz- und Altersvorsorgeprodukte sind in aller Regel viel zu komplex, als dass man sie auf die Farben rot, gelb oder grün reduzieren könnte. Die Verbraucher benötigen vielmehr eine individuelle Beratung, um ihre Vorsorgelücken erkennen und schließen zu können. Wer sich allein auf diese Broschüre verlässt, läuft Gefahr, bei seiner Altersvorsorge gravierende Fehler zu begehen. Deshalb war es notwendig, die Verbraucher per einstweiliger Verfügung vor diesen Ratschlägen zu schützen. Die Broschüre der Verbraucherzentrale weist zudem viele systematische und methodische Schwächen auf. So wirft sie insbesondere Geldanlagen und Altersvorsorgeprodukte in einen Topf. Sie verkennt dabei auf eklatante Weise, dass Rentenversicherungsprodukte den großen Vorteil bieten, biometrische „Risiken“, wie insbesondere die (steigende) Lebenserwartung, durch lebenslange Rentenzahlungen in garantierter Höhe abzudecken und damit der Altersarmut nachhaltig zu begegnen. Es sollte auch den Experten der Verbraucherzentrale Hamburg einleuchten, dass eine solche Garantie weder mit einem Sparbuch noch mit einem Aktienfonds und schon gar nicht mit Antiquitäten oder Briefmarken erreicht werden kann. Der in der Broschüre erhobene Vorwurf, private – auch staatlich geförderte – Lebens- und Rentenversicherungsprodukte seien nicht sicher, nur mäßig rentabel und äußerst intransparent, ist schlicht falsch. Gerade für die Debeka, aber auch für alle anderen Anbieter gilt, dass die Altersvorsorgeprodukte einer umfangreichen Insolvenzabsicherung unterliegen und – bei nicht fondsgebundenen Versicherungen – mit einer Garantieverzinsung von mindestens 2,25 Prozent ausgestattet sind. Kein Kunde der Debeka, der mit einer klassischen Lebens- oder Rentenversicherung für sein Alter vorsorgt, hat jemals Geld verloren – im Gegensatz zu anderen Anlageformen, die pikanterweise noch im letzten Jahr von Verbraucherschützern empfohlen wurden. Durch die Beteiligung der Versicherten an den erwirtschafteten Überschüssen wird nachgewiesenermaßen eine Gesamtverzinsung erreicht, die im langfristigen Vergleich zumindest auf dem Niveau anderer Anlageformen liegt.
Schließlich weiß der Kunde schon vor Abschluss seines Versicherungsvertrags, welche Kosten – in Euro und Cent – für die Verwaltung und den Abschluss entstehen. Die Versicherungswirtschaft hat damit bei der Kostentransparenz einen vergleichsweise hohen Standard erreicht. Besonders befremdlich ist die Tatsache, dass in der Broschüre selbst die staatlich geförderten Riester- und Rürup-Rentenversicherungsverträge an den Pranger gestellt werden. Hier wird der ausdrückliche Wille des Gesetzgebers, der diese Produkte gerade wegen ihrer Eignung zur Altersvorsorge fördert, ignoriert. Verbraucherschutz ist eine sinnvolle und notwendige Einrichtung, die zu Recht mit einem öffentlichen Auftrag versehen ist und aus Steuermitteln finanziert wird. Nicht nur deshalb muss sich auch die Verbraucherzentrale Hamburg einer objektiven Überprüfung ihrer Aussagen und Empfehlungen stellen. Mit der vorliegenden Broschüre ist sie – auch nach Ansicht des Landgerichts Berlin – ihrem Auftrag nicht gerecht geworden. Notwendig ist jetzt ein fairer, sachkundiger, konstruktiver und vor allem unvoreingenommener Dialog aller Beteiligten über die Aufgabe und die Qualität von Altersvorsorgeprodukten. Wir sind hierzu jederzeit bereit.“
(Pressemitteilung Debeka)

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