Urlaub. Das bedeutet Erholung, Sightseeing und auch Shopping. Damit der Urlaub auch später noch in freudiger Erinnerung bleibt, verzichten die wenigsten Touristen auf Souvenirs und exotische Einkäufe. Doch gerade wenn der Urlauber denkt, ein tolles Schnäppchen gemacht zu haben, hält oft der Zoll noch die Hände auf. Wir zeigen Ihnen, wie Ihr Urlaub zollfrei bleibt.
(tel) Die Urlaubsreise soll vor allem Erholung und Entspannung bringen. Damit kann es schnell vorbei sein, wenn Schätze, die man am Urlaubsort erstanden hat, unter Umständen nach der Landung am Flughafen verzollt werden müssen. Denn auch wenn billige Angebote und günstige Wechselkurse zum Einkauf verleiten, sollte der Urlaubsreisende bedenken, dass das Mitbringen von Waren nicht unbegrenzt zollfrei möglich ist.
Insbesondere bei Reisen aus Drittländern, also Nicht-EU-Staaten oder Gebieten, die als solche behandelt werden (z.B. die Kanarischen Inseln) sind besondere Grenzen zu beachten. Aus den Mitgliedsländern der EU können Reisende dagegen Waren abgabenfrei und ohne Zollformalitäten nach Deutschland mitbringen. Jedoch dürfen diese nur zum privaten Gebrauch bestimmt sein.
Einreiseweg und Warenwert
Je nach Einreiseweg gelten unterschiedliche Freigrenzen, die die Souvenirs aus Drittländern abgabenfrei halten. Personen, die per Flugzeug oder Seeschiff einreisen, können Waren für ihren persönlichen Gebrauch, für ihre Familienangehörigen oder als Geschenk bis zu einem Wert von 430 Euro abgabenfrei mitbringen. Für Reisen auf anderen Verkehrswegen gilt eine Freimenge von 300 Euro.
Die Wertgrenze verschiebt sich für Jugendliche bis zu einem Alter von 15 Jahren auf 175 Euro - hier jedoch unabhängig davon, welches Verkehrsmittel zur Heimreise genutzt wurde.
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Freigrenzen für Tabakwaren, Alkohol und Co.
Bei der Einfuhr von verbrauchsteuerpflichtigen Waren wie Zigaretten und Spirituosen gelten spezielle Regelungen, die für den oben genannten Warenwert nicht mit eingerechnet werden.
Laut Hauptzollamt Koblenz sind erlaubt für:
Tabakwaren aus Drittländern:
Tabakwaren bei Einreise aus EU-Ländern:
Alkohol und alkoholhaltige Getränke bei Einreise aus Drittländern:
zwei Liter Alkohol und alkoholische Getränke mit einem Alkoholgehalt von höchstens 22 Volumenprozent oder
eine anteilige Zusammenstellung dieser Waren,
Alkoholische Getränke bei Einreise aus EU-Ländern:
Arzneimittel:
Bild: S.Hofschlaeger / pixelio.de
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