Reisefieber und die Vorfreude auf sonnige Ferientage im Süden lassen eine Autofahrt ans Urlaubsziel gerade für Kinder quälend lang erscheinen. Quengelnde Kids auf dem Rücksitz sind aber nicht nur eine Geduldsprobe für die Eltern, sondern erhöhen schlimmstenfalls sogar das Unfallrisiko. Abhilfe schafft ein abwechslungsreiches Spiele- und Beschäftigungspaket:
Eltern sollten frühzeitig vor der Abreise überlegen, wie sie ihre Kinder unterwegs am besten beschäftigen können, raten die Experten der ERGO Versicherungsgruppe. Denk-, Sprach- und Knobel-Spiele halten die Kleinen auch über längere Strecken hinweg bei Laune. Ein mit beliebten Kinder-Hörspielen bestückter MP3-Player beschäftigt vorübergehend bis zu zwei kleine Passagiere mit einem speziellen Adapter können zwei Paar Kopfhörer an einem Anschluss eingesteckt werden.
Wichtig: Bei Kindern unbedingt auf Ohrstöpsel verzichten, denn diese schädigen schnell das Trommelfell. Besser sind Kopfhörer, die außen auf dem Ohr aufliegen. Kinder brauchen viele Pausen deshalb ist es sinnvoll, bei der Planung der Route vorab auf die Ausstattung geeigneter Raststationen zu achten: Der eine oder andere Zwischenstopp auf einem Spielplatz verlängert in Summe zwar die Reisezeit, sorgt dafür aber für eine entspannte Anreise.
Neigen die Kleinen zu Reiseübelkeit, helfen neben verschiedenen homöopathischen Arzneien offenbar auch Hausmittel wie Kaugummi, Äpfel oder Möhren. Studien haben ergeben, dass anhaltende Kaubewegungen die Übelkeit lindern können.
Pressemitteilung der ERGO Versicherungsgruppe AG
| # | Anbieter | Produkt | Zinssatz |
|---|---|---|---|
| 1 | MoneYou | Tagesgeld | 2,75% |
| 2 | Barclays Bank | LeitzinsPlus | 2,75% |
| 3 | VTB Direktbank | Tagesgeld | 2,70% |
Kinder toben, rennen, lachen viel und gern. Für solch ein abwechslungsreiches Leben brauchen sie entsprechenden Schutz, denn nicht nur Erwachsene, sondern auch die lieben Kleinen müssen g ... weiter
Zum Jahreswechsel treten weitere Änderungen der Gesundheitsreform in Kraft. Die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen bleiben für die meisten Versicherten erhalten. Anders steht es um Selbständige, die freiwillig gesetzlich versichert sind. Sie haben ab dem 1. Januar 2009 keinen Anspruch mehr auf Krankentagegeld. Wie sich Selbständige im Krankheitsfall absichern können erfahren Sie hier.
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