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17.07.2008

Urlaub - Rechte von Fluggästen bei Verspätung und Gepäckverlust

Für Fluggäste beginnt der Urlaub oft mit stundenlangem Warten: Der Flug ist verspätet oder wird gestrichen. Allerdings müssen Passagiere das nicht einfach so akzeptieren.

"Seit 2005 sind die Fluggastrechte EU-weit einheitlich geregelt", erklärt Anne Kronzucker, Juristin und Rechtsexpertin der D.A.S., Europas Nr. 1 im Rechtsschutz. "Ist die Flugreise beeinträchtigt, hat der Fluggast genau festgelegte Ansprüche."

Wenn der Flieger nicht abhebt?

Die Anzeigentafel und der Check-in-Schalter sind häufig die Überbringer schlechter Nachrichten: Flug verspätet. Verzögert sich der Abflug oder wird der Flug gestrichen, muss die Fluggesellschaft für Verpflegung sorgen, sowie Gelegenheit zu kostenfreien Telefonanrufen, Faxen oder E-Mails bieten.

"Bei Kurzstreckenflügen haben Sie diese Ansprüche bereits nach zwei Stunden Wartezeit, bei Langstreckenflügen nach vier Stunden", erläutert Anne Kronzucker von der D.A.S. Rechtsschutzversicherung die Bestimmungen.? "Ab fünf Stunden können Passagiere den Reisepreis zurückverlangen und, wenn es sich um einen Anschlussflug handelt, einen kostenlosen Rückflug zum Abflugort."

Manchmal geht der Flug sogar erst am nächsten Tag und eine Übernachtung ist notwendig. Die Hotelkosten sowie eventuelle Taxikosten muss die Airline übernehmen. Zusätzlichen Anspruch auf Schadensersatz oder Ausgleichszahlungen haben Passagiere dagegen nicht in jedem Fall.

Nicht vorhersehbare Umstände, beispielsweise schlechte Witterungsbedingungen, entbinden die Fluggesellschaften von der Pflicht auf Entschädigung. Bei einem Streik ist die Rechtslage umstritten. Dennoch sollten Fluggäste die von den Airlines angegebenen Gründe nicht ungeprüft hinnehmen.

Die Fluggesellschaft muss die Passagiere bereits beim Einchecken mittels eines deutlich lesbaren Hinweises auf ihre Rechte aufmerksam machen. Wenn der Flug wegen schlechten Wetters oder eines Streiks annulliert wird, andere Flüge jedoch starten, dann kann es für spätere Ansprüche auf Schadensersatz hilfreich sein, die Anzeigentafel zur Dokumentation der Situation zu fotografieren. "Denn", so die D.A.S. Expertin, "die Airline ist verpflichtet, die Ursache für einen verspäteten oder ausgefallenen Flug notfalls auch vor Gericht zu beweisen."

Wo ist mein Gepäck?

Nicht immer kommen Passagier und Gepäck gemeinsam am Reisezielort an. Bei verspätetem Eintreffen des Gepäcks hat der Fluggast Anrecht auf Toilettenartikel und Kleidung im notwendigen Umfang. Das Gepäck muss dann von der Airline nach Hause oder an den momentanen Aufenthaltsort geliefert werden. Anschließend hat der Reisende bis zu 21 Tage Zeit, die entstandenen Kosten bei der Fluggesellschaft geltend zu machen.

Pressemitteilung der D.A.S. Versicherung AG

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