Urlaub mit Kfz: Vorsicht vor Lücken im Versicherungsschutz

Urlaub mit Kfz: Vorsicht vor Lücken im Versicherungsschutz


Concordia: Versicherungsschutz fürs Reiseland klären
Deckungssummen oft niedriger
Versicherungslücken schließen


„Pack die Badehose ein, nimm dein kleines Schwesterlein. Und dann nischt wie raus nach Wannsee“, schmetterte 1951 Conny Froboess ins Mikrofon. Sie hatte damals gut singen. Denn: 1951 stieg das Thermometer am 29. August auf 32 Grad – Berlin verzeichnete den wärmsten August seit 40 Jahren.

Wen es in diesem Sommer in wärmere Gefilde zieht und wer dazu mit dem Kfz ins europäische Ausland fährt, sollte einiges beachten.

„Klären Sie vor der Abfahrt, welchen Versicherungsschutz Sie für Ihr Auto haben und ob er für alle Ihre Reiseländer gilt“, empfiehlt Michael Vieregge von der Concordia Versicherung. Das ist auch deswegen wichtig, weil im Ausland bei Unfällen häufig geringere Deckungssummen gelten als in Deutschland. Verursacht ein Fahrer mit einer deutschen Kfz-Versicherung einen Unfall, übernimmt die Haftpflichtversicherung den Schaden bis zur Deckungsgrenze innerhalb der EU und den geografischen Grenzen Europas – vom Bosporus bis Gibraltar. Auch in außereuropäischen Gebieten, die Teile der EU sind – wie die Kanaren und Madeira – gilt der Schutz.

Schwieriger wird es, wenn bei einem Unfall Fremdverschulden vorliegt. Denn: Selbst wenn der gegnerische Versicherer zahlt, kann es dem Geschädigten passieren, dass er auf einem Teil seines Schadens sitzen bleibt. So können etwa die Deckungssummen in Italien oder Kroatien deutlich niedriger sein als in Deutschland. Die Concordia bietet hier die „Ausland-SchadenPlus“-Absicherung. Bei einem Unfall im Ausland wird der Kunde so gestellt, als hätte der ausländische Unfallverursacher bei der Concordia eine Kfz-Haftpflichtversicherung. Der Schaden wird somit nach deutschem Recht entschädigt.

Die Übernahme der Kosten für einen Mietwagen oder für Wertminderung ist auch nicht sicher. Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte eine Teil- oder Vollkasko abschließen oder sich mit einem Schutzbrief absichern. Sinnvoll ist auch eine Verkehrs-Rechtsschutzversicherung, insbesondere dann, wenn man seine Rechte mit anwaltlicher Unterstützung durchsetzen muss. Diese außergerichtlichen Rechtsverfolgungskosten werden dem Geschädigten zum Beispiel in Frankreich nicht ersetzt.

Der Concordia Familien-Schutzbrief ist schon für 55 Euro zu haben. Er gilt in Deutschland, im europäischen Ausland, in den Anliegerstaaten des Mittelmeeres, auf den Kanarischen Inseln und Madeira. Im Fall des Falles übernimmt die Versicherung unter anderem bis zu einer bestimmten Grenze die Mietwagenkosten während der Reparaturdauer des Fahrzeuges für bis zu sieben Tage oder für die Heimreise. Und wer eine Concordia Kfz-Versicherung für den Pkw, das Motorrad oder das Campingfahrzeug/Wohnmobil abschließt, kann für nur 49 Euro im Jahr den Verkehrsrechtsschutz für dieses Fahrzeug gleich mit einschließen.

„Wer richtig über sein Urlaubsland informiert sein will, darf nicht nur zum Reiseführer greifen, um optimal vorbereitet zu sein“, sagt Michael Vieregge von den Concordia Versicherungen. „Er muss sich auch über den Versicherungsschutz im Ausland informieren und dringend eventuelle Lücken schließen.“


Ihr Ansprechpartner für redaktionelle Fragen:

Michael Vieregge,
Abteilungsdirektor Stab / Kommunikation Presse
Tel.: 0511 / 57 01 – 18 70
michael.vieregge@concordia.de 

Pressemitteilung Concordia (22.07.12 – Urlaub mit Kfkz)

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