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26.11.2009

Unister-Studie: Durch Falschberatung angeln sich Gesetzliche Krankenkassen Privat Versicherte

Eine Studie von http://www.geld.de und http://www.news.de zeigt, dass Gesetzliche Krankenkassen Versicherungsnehmer teils erheblich falsch beraten. Insgesamt 100 Gesetzliche Krankenkassen (überwiegend AOKs, BKKs) wurden als Privatversicherte getarnt von geld.de- und news.de-Mitarbeitern angerufen, um zu klären, ob ein vor dem 31.12.2002 privat Krankenversicherter zurück in die Gesetzliche Krankenkasse muss, wenn er unter die Versicherungspflichtgrenze von derzeit 48.600 Euro fällt.

72 Prozent der befragten GKVs behaupteten, der Betroffene müsse zurück in die Gesetzliche Krankenkasse. Richtig wäre: Ist jemand bereits vor dem Jahr 2003 privat versichert gewesen, kann er in der privaten Krankenkasse bleiben. Für ihn gilt ein Bestandsschutz - zumindest dann, wenn er weniger als die aktuelle Versicherungspflichtgrenze in Höhe von 48.600 Euro verdient, aber mindestens 44.100 Euro. Die Konsequenzen der Falschberatung sind für den Versicherten drastisch. Beispiel: Ein seit dem Jahr 2002 privat Versicherter bezahlte vor seiner Einkommensabsenkung 300 Euro monatlich in eine private Krankenkasse. 50 Prozent übernahm der Arbeitgeber. Bleiben 150 Euro für den Arbeitnehmer. Würde der Arbeitnehmer nun vom Arbeitgeber von der PKV abgemeldet und wieder gesetzlich pflichtversichert, werden vom Einkommen 14,9 Prozent für die Krankenkasse fällig. Der Gesetzgeber hat zwar die Beitragsbemessungsgrenze auf 3.675 Euro monatlich begrenzt, für einen Single ohne Kinder macht dies dennoch einen monatlichen Beitrag von 628,43 Euro. Davon muss der Arbeitnehmer 53,4 Prozent übernehmen, der Arbeitgeber 46,6. Alleine für den Arbeitnehmer sind das monatlich 335,35 Euro. Im Vergleich zur Privaten Krankenversicherung muss der Arbeitnehmer 185,35 monatlich mehr bezahlen. Im Jahr sind das 2224,20 Euro. Auch der Arbeitgeber muss ein kräftiges Beitragsplus verkraften für seinen Angestellten: Jährlich 1716,96 Euro. Macht zusammen eine Mehrbelastung von 3.941,16 Euro. Die Falschberatung durch Mitarbeiter von Gesetzlichen Krankenkassen würden Arbeitnehmer und Arbeitgeber nach vier Jahren fast 16.000 Euro kosten.

(Pressemitteilung )

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