Startseite > Gruppenunfallversicherung > Schritt für Schritt > Unfallversicherung: Schutz für alle Lebensbereiche
28.04.2009

Unfallversicherung: Schutz für alle Lebensbereiche

Versicherbare Leistungen

Unfallversicherungen zahlen bei Invalidität und in der Regel auch im Todesfall. Die meisten Verträge enthalten aber noch weitere Leistungen.

  • Invaliditätsleistung

    Die Invaliditätsleistung ist die Grundleistung einer Unfallversicherung. Der vereinbarte Kapitalbetrag wird ausgezahlt, wenn ein Unfall zu einer dauernden Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit führt. Spätfolgen, die erst über ein Jahr nach dem Unfall auftreten, sind nicht abgesichert. Die Höhe der Leistung richtet sich nach dem Grad der Invalidität.

    Alternativ zur einmaligen Kapitalauszahlung kann für Versicherte auch eine Unfall-Rente vereinbart werden.

  • Todesfallleistung

    Stirbt die versicherte Person innerhalb eines Jahres nach dem Unfall, erhalten die Hinterbliebenen die vereinbarte Todesfallleistung. Mit dem Tod des Versicherten entfällt der Anspruch auf die Invaliditätsleistung.

  • Tagegeld

    Ist der Versicherte nach einem Unfall nicht voll arbeitsfähig und in ärztlicher Behandlung, erhält er ein Krankentagegeld. Dessen Höhe richtet sich nach dem Grad der Beeinträchtigung. Das Krankentagegeld wird für die Dauer der ärztlichen Behandlung gezahlt, höchstens ein Jahr lang. Nach Auszahlung der Invaliditätsleistung wird das Tagegeld eingestellt, es sei denn, der Versicherte muss erneut in ärztliche Behandlung. Im Versicherungsvertrag wird vereinbart, ab welchem Tag die Krankentagegeldzahlung beginnt.

  • Krankenhaustagegeld

    Für jeden Kalendertag, an dem sich der Versicherte unfallbedingt in vollstationärer Behandlung befindet, wird das vereinbarte Krankenhaustagegeld bezahlt - in der Regel jedoch für maximal zwei Jahre.

  • Genesungsgeld

    Genesungsgeld wird üblicherweise in der gleichen Höhe und für die gleiche Anzahl von Kalendertagen wie das Krankenhaustagegeld geleistet - ist jedoch meistens auf 100 Tage begrenzt. Der Anspruch auf diese Leistung entsteht erst mit Entlassung aus dem Krankenhaus.

  • kosmetische Operationen

    Entschließt sich ein Versicherter nach einem Unfall aufgrund seiner dauerhaften Entstellungen zu einer kosmetischen Operation, so werden die Behandlungs- sowie die Nebenkosten bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme erstattet. Der kosmetische Eingriff muss innerhalb von drei Jahren nach dem Unfall erfolgen.

  • Übergangsleistung

    Der endgültige Invaliditätsgrad lässt sich nach einem Unfall meist erst einige Zeit später feststellen. Die Übergangsleistung soll diesen Zeitraum überbrücken. Ist die körperliche und seelische Leistungsfähigkeit sechs Monate nach dem Unfall immer noch zu mindestens 50 Prozent beeinträchtigt, besteht Anspruch auf die Übergangsleistung.

  • Sofortleistung bei Schwerstverletzungen

    Diese Geldleistung wird nach einem Unfall bezahlt, bei dem es zu besonders schweren Verletzungen, wie einer Querschnittslähmung oder einer Erblindung kommt.

  • Bergungskosten

    Versicherbar sind auch Bergungskosten, die durch Such- und Transporteinsätze eines Rettungsdienstes entstehen. Meistens gibt es hier Erstattungsgrenzen.

Empfehlung - Tagesgeld

# Anbieter Produkt Zinssatz
1 MoneYou Tagesgeld 2,55%
2 Bank of Scotland Tagesgeld 2,40%
3 Volkswagen Bank Plus Konto TopZins (Telefon) 2,30%

Tagesgeld vergleichen!

Ehevertrag - Damit Scheiden nicht wehtut

Bei der Hochzeit schon an die Trennung zu denken ist ziemlich unromantisch. Trotzdem kann der Ehevertrag eine wichtige Absicherung für den Fall der Fälle sein. Denn er regelt individuelle V ... weiter

Banking mit iPhone und Co. - Mobile Bankgeschäfte sicher abwickeln

Smartphones sind aus dem Alltag nicht mehr wegzudenken. Zu allgegenwärtig nutzen viele Leute die Geräte nicht mehr nur zum Telefonieren und SMS-schreiben. Schnelle Datenverbindungen un ... weiter

Produkttests

Im Test: Die Kfz-Versicherung der AllSecur mit Marten
Es ist Herbst in Deutschland und auf den Straßen treibt ein finsterer Gesell sein Unwesen. Die Opfer: Ahnungslose Autos. Denn ganz egal, ob Hagelschaden, Blechschaden oder Diebstahl: Marder Marten hat seine Finger im Spiel. Sein Gegner ist die Kfz-Versicherungsmarke AllSecur. Ob diese auch im richtigen Leben die Oberhand behält, verraten wir Ihnen in unserem Produkttest der Kfz-Versicherung. mehr...

Im Test: Der Direktkredit der SWK Bank
Bei der SWK Bank kann man einen Ratenkredit direkt online bestellen. Innerhalb von 30 Sekunden soll man dabei eine Antwort erhalten, ob man zwischen 1.000 und 50.000 Euro als Kreditsumme erhalten kann. Das Geld würde dann innerhalb von zwei Arbeitstagen auf dem Konto des Antragsstellers sein. Ob sich das Angebot lohnt, erfahren Sie in unserem Produkttest des Direktkredits der SWK Bank. mehr...

Im Test: Das Festgeld der GarantiBank
Bringen vierblättrige Kleeblätter auch Bankkunden Glück? Die Garantibank versucht es auf jeden Fall und setzt den vermeintlichen Glücksbringer nicht nur in ihr eigenes Logo. Auch im Namen der Festgeldanlage findet sich das Kleeblatt wieder. Ob Sie sich bei dieser Geldanlage nur auf ihr Glück verlassen sollten, erfahren Sie in unserem Test des Kleeblatt-Festgeld-Kontos. mehr...

Im Test: Das Top-Zinskonto der Norisbank
Die Norisbank ist eine Tochter der Deutschen Bank und bezeichnet sich selbst als "ersten Qualitätsdiscounter im deutschen Bankenmarkt." Jetzt hat die Norisbank ihren Tagesgeld-Aktionszins noch einmal erhöht. Wir haben uns das Top-Zinskonto der Norisbank genauer angesehen. Ist der Name Programm? Die Antwort auf diese Frage lesen Sie hier in unserem Produkttest. mehr...

Im Test: Das Tagesgeldkonto der Targobank
Die Bäume blühen, die Zinsen steigen. Ist das der Frühling oder das Ende der Sparerkrise? Vielleicht beides. Einige Tagesgeldanbieter schrauben ihre Zinsen sachte nach oben. Zum Beispiel die Targobank. Wir haben uns das Tagesgeldangebot der Targobank einmal genauer angesehen. Unsere Erkenntnisse lesen Sie hier. mehr...

Finanz-Newsletter

Melden Sie sich für den Gratis-Newsletter von forium an!

Ich habe die AGB und Datenschutzerklärung gelesen und bin damit einverstanden.

Ihr Abonnement können Sie entweder auf der Abmeldeseite oder in jedem Newsletter mit einem Klick beenden.