Umzugskosten steuerlich geltend machen

Mussten Sie in diesem Jahr aus beruflichen Gründen umziehen? Oder verkürzt sich durch einen Umzug Ihre Fahrzeit zur bestehenden Arbeitsstelle um mindestens eine Stunde?
Dann können Sie die gesamten Kosten für diesen Umzug vom Finanzamt in Form von Werbungskosten geltend machen.

Zu den abzugsfähigen Kosten zählen:

Doppelte Mietzahlung und Maklergebühren

Kosten, die beim Transport des Umzugsgutes anfallen:

  • Spediteursrechnungen
  • Miete für Umzugswagen
  • auf oder Miete von Verpackungsmaterial
  • Lohn und Verpflegung für Helfer
  • Lagermiete für Zwischenlagerung

Reisekosten:

  • Fahrtkosten zu Wohnungsbesichtigungen und am Umzugstag (0,30 Euro pro gefahrenen Kilometer)
  • Verpflegungsmehraufwendungen für alle Familienmitglieder (für eine Abwesenheit von mindestens 8 Stunden 6 Euro, für mindestens 14 Stunden 12 Euro und für 24 Stunden 24 Euro)
  • Nebenkosten, wie Parkgebühren, Telefon, Taxi, Unfall während der Umzugsfahrt

Sonstige Kosten:

  • Nachhilfeunterricht für Kinder, wenn dieser durch den Umzug nötig wird
  • Zeitungsinserate
  • Gebühren für ein neues Kfz-Kennzeichen
  • Schönheitsreparaturen in der alten Wohnung
  • Umschreibung des Personalausweises

Tipp: Statt der sonstigen Kosten können Sie auch die folgende Umzugskostenpauschale angeben:

  • vom 01.01.-31.03.2004 bis zu 1.381 Euro je Kind
  • vom 01.04.-31.07.2004 bis zu 1.395 Euro je Kind
  • ab dem 01.08. 2004 sind es 1.409 Euro je Kind

Falls Sie innerhalb der letzten 5 Jahre bereits einmal umgezogen sind, können Sie die Umzugskostenpauschale mit 150% ansetzen.

Sie können auch Ihren Arbeitgeber an Ihren Umzugsausgaben beteiligen. Er kann entweder die gesamten Kosten, oder zumindest die Pauschale übernehmen. Locken Sie ihn mit dem Argument, diese Zahlung sei für ihn steuer- und sozialversicherungsfrei! Alternativ können Sie Ihre Umzugsaufwendungen als Freibetrag auf Ihrer Lohnsteuerkarte eintragen zu lassen – allerdings erst, wenn die Aufwendungen 600 Euro übersteigen. So verringern Sie Ihren Lohnsteuerabzug bereits während des Jahres.

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