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26.03.2010

Umzug: Tipps zu Versicherungen und Steuern

Mit dem Umzug Steuern sparen

Berufsbedingter Umzug

Der Staat beteiligt sich an den Kosten, wenn man berufsbedingt umziehen muss. Wer zum Beispiel einen neuen Job an einem anderen Ort findet, versetzt wird oder für wen sich der Arbeitsweg durch den Umzug um mindestens eine Stunde verkürzt, kann die Kosten in seiner Steuererklärung angeben.

Denn alle Kosten, die im Zusammenhang mit dem berufsbedingten Umzug entstehen, sind in voller Höhe als Werbungskosten absetzbar. Hierzu gehören zum Beispiel doppelte Mietzahlungen, Speditionskosten, die Miete für einen Transporter, Renovierungskosten und Verpflegung am Umzugstag. Die Quittungen für diese Ausgaben sollte man gut aufbewahren.

Umzug aus privaten Gründen

Seit 2006 kann man auch einen Teil der Ausgaben für einen Privatumzug als so genannte haushaltsnahe Dienstleistung steuerlich absetzen. Dies gilt jedoch nur für Umzüge mit einer Spedition. Das Finanzamt zieht 20 Prozent der Rechnungssumme direkt von der Steuerschuld ab, maximal können Ausgaben bis 6.000 Euro steuerlich gefördert werden. Das ergibt einen maximalen steuerlichen Abzug für haushaltsnahe Dienstleistungen von 1.200 Euro. Als Beleg braucht man die Rechnung des Umzugsunternehmens und den Kontoauszug mit der entsprechenden Überweisung.

Auch Renovierung absetzen

Doch nicht nur die Kosten für den Umzug kann man in der Steuererklärung geltend machen. Auch Kosten für Handwerker, die beispielsweise Küche oder Bad renovieren, kann der Steuerzahler absetzen. Die reinen Personalkosten kann man zu 20 Prozent von der Steuer absetzen - die Materialkosten allerdings nicht. Deswegen muss die entsprechende Rechnung immer zwischen beiden Positionen unterscheiden. Eintragen kann man die haushaltsnahen Dienstleistungen im Mantelbogen der Steuererklärung.

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Wer wegen Arbeitslosigkeit keine Steuererklärung machen muss, kann auch keine Umzugskosten von der Steuer absetzen. Zieht der Arbeitslose jedoch um, weil er in einer anderen Gegend eine neue Stelle gefunden hat, kann er einen Antrag auf Umzugskostenbeihilfe bei der Agentur für Arbeit stellen. Ob und in welcher Höhe diese Beihilfe gezahlt wird, entscheidet jedoch die Arbeitsagentur im Einzelfall.

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