Umfrage: Bankkunden wissen zu wenig über die Abgeltungssteuer

Im Rahmen einer Online-Umfrage des Commerzbank Private Banking haben vermögende Privatkunden ihr Wissen zur Abgeltungsteuer getestet. Das Ergebnis: Knapp zwei Drittel fühlen sich insgesamt gut informiert und beraten, Detailfragen offenbaren jedoch noch größere Wissenslücken.

Das Thema Abgeltungsteuer ist in aller Munde: Banken, Finanzdienstleister und Steuerberater bieten seit geraumer Zeit Informationsabende und spezielle Broschüren an, um ihren Kunden die Kernpunkte und die Chancen der neuen Steuer zu erklären.

Kein Wunder, dass sich knapp zwei Monate vor der Einführung 64% der Befragten ausreichend gut beraten fühlen. Davon schätzen 45% ihr Wissen sogar so gut ein, dass sie keine weitere Beratung mehr benötigen. Nur 16% wünschen sich mehr Informationen.

"Die Eckpfeiler der Abgeltungsteuer sind durchaus bekannt. Doch die Umfrage bestätigt, was wir in Beratungsgesprächen häufig erleben:

Sobald es um komplexe Vermögensverhältnisse geht, sind viele Details der Abgeltungsteuer noch immer unklar", weiß Dr. Thorsten Reitmeyer, Konzernleiter Private Banking der Commerzbank.

Höhe des Sparerpauschbetrags bekannt

So beantworteten immerhin 88% der Teilnehmer die Frage nach der Höhe des Sparerpauschbetrages richtig.

Der derzeit geltende Werbungskostenpauschbetrag in Höhe von 51 Euro für Ledige und 102 Euro für gemeinsam veranlagte Eheleute wird ab 1. Januar 2009 mit dem Sparerfreibetrag (750 Euro beziehungsweise 1.500 Euro) zum Sparerpauschbetrag zusammengelegt.

Dieser beträgt dann 801 Euro für Ledige und 1.602 Euro für Eheleute.

Gewinn- und Verlustrechnung noch unklar

Weniger sicher waren sich die Befragten bei den Kauf- und Verkaufskosten von Wertpapieren bzw. Fonds: 41% sind der Meinung, dass sie nicht bei der Ermittlung des Veräußerungsgewinns berücksichtigt werden – doch das Gegenteil ist der Fall.

Zudem kannten nur 44% die Möglichkeit, realisierte Verluste aus Aktienfonds, die nach dem 1. Januar 2009 erworben werden, mit Zinserträgen und Dividenden zu verrechnen.

"Die Verrechnung von Gewinnen und Verlusten ist vielen noch unklar", konstatiert Reitmeyer. In der Tat scheint sie mit zwei verschiedenen Verlusttöpfen für Aktien und sonstige Kapitalanlagen je Bank kompliziert.

Reitmeyer empfiehlt daher, das persönliche Gespräch mit dem Kundenberater zu suchen: "Sie haben sich eingehend mit der Abgeltungsteuer befasst und können genau erklären, wie im Einzelfall mehrere Depots oder zu verschiedenen Zeitpunkten erworbene Aktien zu handhaben sind."

Immobilien und die Abgeltungsteuer

Auch beim Umgang mit Immobilien als Wertanlage zeigen sich Unsicherheiten. So war 41% der Befragten nicht bewusst, dass der Erlös aus Immobilien nicht unter die Abgeltungsteuer fällt, selbst wenn sie innerhalb der 10-jährigen Spekulationsfrist veräußert werden.

Der Grund: Der Gewinn zählt zu den Einkünften aus privaten Veräußerungsgeschäften, die Abgeltungsteuer wird nur auf Einkünfte aus Kapitalvermögen erhoben – es gilt also der individuelle Steuersatz.

"Anleger mit Immobilien als Wertanlage, deren individueller Steuersatz höher als der Abgeltungsteuersatz ist, könnten unter Umständen künftig mit anderen Anlageformen besser fahren. Eine genaue Analyse der Alternativen lohnt sich", versichert Reitmeyer.

Dieses Beispiel zeigt: Die Abgeltungsteuer kann durchaus auch Vorteile haben, doch nur wer sie kennt, kann davon profitieren.

Reitmeyer ist daneben ein weiterer Aspekt noch sehr wichtig:
"Steueroptimierung ist nicht alles. Die Anleger sollten darüber nicht ihre Anlageziele und die eigene Risikomentalität vergessen. Die sind für eine gute Finanzentscheidung langfristig entscheidend."

Die Umfrage erfolgte im Herbst 2008 auf der Internetseite des Commerzbank Private Banking.

Pressemitteilung der Commerzbank

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