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11.08.2003

Tücken von Last-Minute-Reiseangeboten

Wer außerhalb der Schulferien Urlaub machen kann, hat Glück gehabt - der braucht sich nicht mit überfüllten Stränden herumzuärgern. Wer spontan in die Ferien gehen kann, hat jetzt gute Chancen ein echtes Schnäppchen zu erwischen. Sehr schnell und bequem geht das im Internet. Doch die Online-Buchung hat ihre Tücken.

Und nicht immer verbirgt sich hinter dem vermeintlichen Traumangebot auch ein seriöser Veranstalter. So kann der einfache Mausklick in die Ferne schnell zum Reinfall werden. Neben den bekannten Veranstaltern von Last-Minute-Angeboten gibt es im Web auch viele kleine Anbieter und Reisebörsen, die Schnäppchen unterschiedlicher Veranstalter zusammenfassen.



Als erstes sollte man immer auf das Kleingedruckte in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen - kurz AGB - achten. Neben dem genauen Anbieter und seinem Geschäftssitz sollte darin alles über die Geschäftsabwicklung (Bezahlung und evtl. Gebühren) stehen. Auf keinen Fall dürfen Klauseln fehlen, die beispielsweise den Reiserücktritt oder eventuelle Reisemängel betreffen. Die AGB müssen nach Auskunft der Experten der ARAG-Versicherung immer ohne weiteres einsehbar sein, sonst werden sie nicht Bestandteil des Vertrages. Wenn man sie gefunden hat, sollte man sie am besten ausdrucken, falls es später zu Unstimmigkeiten kommt.



Sobald der Kunde per E-Mail oder Kontaktformular bestätigt, dass er die Reise haben möchte, gibt er sozusagen ein Angebot für die Ware, in diesem Falle eine Reise, ab. Gleichzusetzen ist diese Bestätigung mit dem Abschicken eines Bestellscheins an einen Versandhandel oder die telefonische Bestellung. Wirksam wird der Vertrag aber erst, wenn man vom Anbieter eine Auftragsbestätigung bekommen hat. Einige schicken dazu eine E-Mail, andere senden einfach nur die Reiseunterlagen per Post, auch damit gilt der Kauf als besiegelt. Bei Kreditkartenzahlung sollte man darauf achten, dass die Übermittlung der Kreditkartendaten nur auf speziell geschützten Seiten erfolgt.



Wenn der Urlaub dann nicht hält, was die Internetseite versprochen hat, muss man auch bei einem Online-Schnäppchen nicht auf sein gutes Recht verzichten. Zunächst einmal sollte man immer das Reiseangebot ausdrucken, weil man ja keinen Katalog als Beweis hat. Dann gilt aber das Gleiche wie bei einer ganz normal im Reisebüro gebuchten Reise. Bei Reisemängeln muss man immer schon vor Ort reklamieren und auf Abhilfe bestehen. Wenn das nicht möglich ist, dann raten die ARAG Experten, Beweise zu sammeln oder Namen von Zeugen zu notieren. So kann man versuchen, nach der Rückkehr eine Reisepreisminderung zu erreichen.

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