Tierhalter-Haftpflichtversicherung ist wichtig fürs Herrchen

Vorsicht beim Kleingedruckten

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Die Offerten der verschiedenen Versicherungen heben sich nicht nur im Preis ab, sondern auch im Umfang. Bei den meisten Versicherern ist beispielsweise eine Aufsichtsperson mitversichert, bei anderen aber nicht. Achten Sie auf dieses Detail, wenn auch einmal eine andere Person Ihren Hund Gassi führen oder Ihr Pferd ausreiten soll. Auch sind Schäden, die das Tier an gemieteten Immobilien anrichtet oftmals nicht versichert.

Kratzspuren im Parkettfußboden der Mietwohnung kann man also gewöhnlich nicht von der Tierhalterhaftpflicht bezahlen lassen. Manche Anbieter versichern aber auch Mietsachschäden, sofern der Versicherte bei der gleichen Versicherung auch eine Privat-Haftpflicht-Police abgeschlossen hat. Für Züchter eignen sich am besten solche Tarife, in denen auch für neugeborene Tiere Versicherungsschutz besteht.

Wer einen Kampfhund besitzt, hat bei der Suche nach einem Versicherer nur eine geringe Auswahl. Die wenigsten Anbieter nehmen Kampfhunde auf, und wenn doch, dann häufig nur unter bestimmten Voraussetzungen.

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