Tierhalter-Haftpflichtversicherung ist wichtig fürs Herrchen

Die Privathaftpflicht zahlt nicht (immer)

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Laut Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) können Tierhalter für sämtliche Schäden, die ihre Lieblinge anrichten haftbar gemacht werden. Mit ihrem gesamten Vermögen und ihrem Einkommen müssen sie im schlimmsten Fall für den Schaden gerade stehen. Wer sich durch seine Privat-Haftpflichtversicherung völlig geschützt sieht, liegt allerdings falsch. Die Privathaftpflicht übernimmt nur Schäden, die von Kleintieren verursacht werden, also beispielsweise von Katzen, Vögeln oder Meerschweinchen.

Pferde, Hunde und andere Nutz- und Zugtiere fallen nicht unter die private Haftpflicht. Sie benötigen eine gesonderte Police: die Tierhalter-Haftpflichtversicherung.

Wie die private Haftpflicht ist auch die Tierhalter-Haftpflicht gewöhnlich eine freiwillige Versicherung – auf die man aber nicht verzichten sollte. Gesetzlich vorgeschrieben ist die Tierhaftpflicht für Hunde in Berlin und Hamburg. In anderen Teilen der Bundesrepublik ist sie für bestimmte Hunderassen ebenfalls eine Pflichtversicherung!

Die Risiken liegen ja nicht nur darin, dass Waldi mal eine Hose beschmutzt, oder eine Vase umwirft, auch wenn schon das teuer werden kann.

Viel schlimmer trifft es den Tierhalter, wenn Hund oder Pferd ernsthafte Personenschäden herbeiführen, sei es durch Treten, Beißen oder Auslösen von Verkehrsunfällen. Immense Kosten für Arzt, Pflege, Krankenhaus und Verdienstausfall sowie für eventuelle Ansprüche auf Rentenzahlungen und Schmerzensgeld können einen unversicherten Tierhalter in den Ruin treiben.

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