Techniker Krankenkasse bietet Hotline zum Thema Organspendeausweis

86 Prozent der Menschen in Deutschland haben keinen Organspendeausweis. Hat jemand seine Entscheidung für oder gegen eine Organspende zu Lebzeiten nicht geäußert, müssen die Angehörigen entscheiden, ob sie einer Organentnahme zustimmen.

Dies ist für alle Beteiligten, die Angehörigen und die behandelnden Ärzte eine schwierige Situation, denn viele Familien haben über das Thema nie gesprochen.

In einer Forsa-Umfrage zur Organspende im Auftrag der Techniker Krankenkasse (TK) gab jeder Dritte der Befragten an, dass er sich noch nie mit dem Thema beschäftigt hat und sich nicht ausreichend informiert fühlt.

Um dies zu ändern, bietet die TK vom 29. bis 31. Oktober 2008 jeweils in der Zeit von 8:00 bis 20:00 Uhr eine Hotline zum Thema Organspende an. Unter der Nummer 01802 – 85 00 16 stehen die Experten des TK-Ärztezentrums Rede und Antwort (ab sechs Cent je Anruf, abhängig vom Anbieter).

"Die Daten zeigen: Je besser die Menschen informiert sind, desto positiver stehen sie der Organspende gegenüber", erklärt Prof. Dr. Norbert Klusen, Vorsitzender des Vorstandes der TK die Telefonaktion.

"Viele Menschen haben Bedenken, weil sie nicht wissen, wie eine Organspende abläuft. Zudem glauben einige, dass sie aus gesundheitlichen oder Altersgründen nicht für eine Organspende infrage kommen. Hier möchten wir aufklären, informieren und so für mehr Transparenz sorgen."

12.000 Menschen in Deutschland stehen derzeit auf der Warteliste für ein Spenderorgan. An jedem Tag sterben drei von ihnen, weil sie das lebensrettende Organ nicht rechtzeitig erhalten.

Wie die Forsa-Umfrage zeigt, gehen die Antworten der Befragten, warum sie keinen Organspendeausweis ausfüllen, meist auf mangelnde Information, Missverständnisse und Vorurteile zurück. Die TK erklärt deshalb die sieben häufigsten Irrtümer im Zusammenhang mit der Organspende:

1. "Ich bin zu jung / Ich bin zu alt für eine Organspende." Für die Organspende gibt es kein Mindest- und kein Höchstalter. Da es in jedem Alter Patienten gibt, die auf ein lebensrettendes Spenderorgan warten, gibt es weder nach oben noch nach unten eine Altersgrenze.

2. "Aus religiösen bzw. ethischen Gründen lehne ich eine Organspende ab." Die katholische und evangelische Kirche sowie der Zentralrat der Muslime befürworten die Organspende als einen Akt der Nächstenliebe und der Solidarität mit Kranken und Behinderten.

Da die jüdische Gesetzesauslegung allerdings den Hirntod nicht als Lebensende anerkennt, sind Organentnahmen erst gestattet, wenn das Herz nicht mehr schlägt. So ist zum Beispiel nach dem Tod die Übertragung der Augenhornhaut möglich.

3. "Ich habe Angst, in der Klinik vorzeitig für tot erklärt zu werden, wenn dort dringend Organe benötigt werden." Voraussetzung für Organspende ist der vollständige und irreversible Hirntod des Patienten. Er muss unabhängig voneinander von zwei Ärzten im Abstand von mindestens zwölf Stunden festgestellt werden.

4. "Ich hatte bisher keine Zeit, mich als Organspender, registrieren zu lassen." Der Organspendeausweis ist ein einfaches Papierdokument, das man stets bei sich tragen sollte.

Die enthaltenen Informationen sind an keiner Stelle registriert. Viele Krankenkassen wie die TK verschicken die Ausweise kostenlos. Auf vielen Internetseiten wie zum Beispiel www.tk-online.de steht der Ausweis zum kostenlosen Download.

5."Aus gesundheitlichen Gründen kann ich kein Organspender sein." Eine Organspende kommt nicht in Frage, wenn der Verstorbene akut an Krebs erkrankt war oder schwerwiegende Vorerkrankungen wie AIDS oder Tuberkulose hatte.

Ob eine Organspende medizinisch möglich ist, prüfen die Ärzte nach dem Hirntod, wenn eine Organspende tatsächlich ansteht. Eine Gesundheitsprüfung zu Lebzeiten ist deshalb nicht nötig.

6. "Wenn ich einen Organspendeausweis bei mir trage, bin ich Organspender." Auf dem Organspendeausweis kann man seinen persönlichen Wunsch, wie im Fall des Todes verfahren werden soll, dokumentieren.

Man kann also auch festhalten, dass man einer Organspende widerspricht, die Einwilligung auf bestimmte Organe begrenzen oder bestimmte Organe ausnehmen. Außerdem kann man die Entscheidung über eine Organspende auf eine andere Person übertragen, die in dem Ausweis benannt wird.

7. "Ich habe Angst, dass mich meine Angehörigen nicht mehr wiedererkennen, wenn bei einer Transplantation meine Organe entnommen wurden."

Der operative Eingriff der Organentnahme erfolgt mit der gleichen chirurgischen Sorgfalt wie jede andere Operation auch. Nach der Explantation wird der Leichnam in würdigem Zustand zur Bestattung überführt.

Pressemitteilung der TK

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