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27.11.2008

TAUNUS BKK informiert über Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht

Ein schwerer Unfall oder eine unheilbare Krankheit kann das bisherige Leben grundlegend verändern. Urplötzlich ist es vielleicht nicht mehr möglich, wichtige Dinge zu entscheiden. Eine Patientenverfügung soll verhindern, dass medizinische Behandlungen gegen den eigenen Willen durchgeführt werden.

Für viele ein heikles Thema mit vielen Fragezeichen. Die TAUNUS BKK hat sich der Problematik angenommen und versucht zusammen mit Experten Licht in das Wirrwarr zu bringen.

Die Rechtslage, wann in einem solchen Fall die medizinische Behandlung eingestellt wird, ist oftmals unklar. Viele behandelnde Ärzte unterstellen, dass der Patient wünscht, dass alles getan wird, damit er weiterlebt.

Das kann für den Betroffenen bedeuten, dass er unter Qualen am Leben erhalten wird, obwohl er lieber sterben würde. Doch ob das der tatsächliche Wille des Patienten ist, kann niemand sagen.

Was viele nicht wissen: Die Angehörigen haben kein Mitspracherecht - es sei denn, sie sind vom Patienten vorher bevollmächtigt worden. Mit einer Patientenverfügung lässt sich allerdings vieles regeln. Denn jede ärztliche Therapie erfordert das Einverständnis des Patienten.

Eine Behandlung gegen den Willen des Patienten ist eine Körperverletzung, die strafrechtlich verfolgt werden kann. Mit der Patientenverfügung kann im Voraus der eigene Wille dokumentiert werden. Nach der Rechtsprechung muss diese bei allen zum Tode führenden Erkrankungen vom Arzt anerkannt werden.

Rechtsunsicherheit besteht zum Beispiel bei der Notfallmedizin, Wachkoma und Demenz. Voraussetzung für die Verbindlichkeit ist aber, dass der Wille hinreichend klar formuliert und auf den vorliegenden Fall anwendbar ist.

Die Patientenverfügung ist nicht erst im Alter wichtig, schon in jungen Jahren kann das Schicksal jeden treffen, z.B. in Form eines Schlaganfalls, durch fremde Gewalt oder im Straßenverkehr. Es gibt zwar Vordrucke für Patientenverfügungen zum Ankreuzen.

Deutlich besser ist es aber, alternative Textbausteine aus Broschüren zu prüfen und daraus selbst einen individuellen Text zu verfassen. Das erhöht die Glaubwürdigkeit der Willensäußerung. "Eine Beratung durch den Hausarzt oder einen Juristen ist empfehlenswert, aber nicht vorgeschrieben.

Gleiches gilt für eine regelmäßige Aktualisierung. Hilfreich ist es, eine Kopie oder zumindest einen Hinweis, wo das Dokument zu finden ist, immer mit sich führen", erklärt Cordula Gierg von der Unternehmensleitung der TAUNUS BKK.

Aber wer setzt den in der Patientenverfügung erklärten Willen durch? Dafür gibt es die so genannte Vorsorgevollmacht. Mit ihr wird ein rechtlicher Vertreter für den Notfall bestimmt. Das kann ein Angehöriger, aber auch jemand aus dem Freundeskreis sein.

Tatsächlich ist es sinnvoll, beide Regelungen miteinander zu kombinieren: Die Vorsorgevollmacht garantiert, dass ein Vertreter die Wünsche aus der Patientenverfügung gegenüber Ärzten und Pflegepersonal auch durchsetzen kann.

In der Praxis gibt es allerdings immer wieder Probleme mit der Rechtsverbindlichkeit von Patientenverfügungen. Zurzeit bereiten fraktionsübergreifend Parlamentarier in Berlin ein Gesetz vor, das bestimmen soll, wie weit Patientenverfügungen gehen sollen.

Grauzonen hinsichtlich medizinischer Maßnahmen oder deren Unterlassung bei sterbenden Menschen sollen damit eindeutiger geregelt werden.

Der Zukunfts- und Innovationsrat Gesundheit der TAUNUS BKK hält es daher für dringend erforderlich, noch in dieser Wahlperiode des Deutschen Bundestages die gesetzliche Regelung zu verabschieden. Der Rat setzt sich aus fünf Mitgliedern zusammen:

Gudrun Schaich-Walch (Staatssekretärin a.D.), Dr. Erika Ober (Gynäkologin), Dr. Werner Gudat (Ärztlicher Direktor der Silberberg Klinik Bodenmais), Michael Kauch (Mitglied des Bundestages für die FDP), Prof. Dr. Hans Steiner (Lehrtätigkeit am Institut für Sport und Sportwissenschaft der Universität Karlsruhe).

Der Rat ergänzt das fachliche Know-how der TAUNUS BKK und bringt Zusatznutzen für die Versicherten. Eines seiner Anliegen ist es die Öffentlichkeit über das Thema "Patientenverfügung" hinreichend zu informieren.

Neben verschiedenen Veranstaltungen - eine jüngst im mittelhessischen Wetzlar durchgeführt - bietet die TAUNUS BKK unter www.taunus-bkk.de umfangreiche Informationen und eine telefonische Beratungshotline an. Unter 01802-10 16 20 00* können Interessierte mehr zum Thema Notfallvorsorge erfahren.

Pressemitteilung der TAUNUS BKK

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