Taschengeld als erster Schritt in die Selbstständigkeit

Für alle Kinder ist es ein wichtiger Schritt auf dem Weg zum Erwachsenwerden, wenn sie sich vom eigenen Geld erstmals kleine Wünsche selbst erfüllen können.
Deshalb hat das wöchentliche Taschengeld für ihre Entwicklung besondere Bedeutung. Eigenes Geld ist nach Ansicht von Pädagogen eine wichtige Lektion im Leben des Kindes und dient dazu, dem Heranwachsenden schrittweise den selbständigen Umgang mit Geld und Kaufverträgen erproben zu lassen. Was Eltern beim Thema Taschengeld beachten sollten, erklärt die D.A.S. Rechtsschutzversicherung.
Es gibt zwar keine Vorschrift, die Eltern vorschreibt, dass sie ihrem Kind ein Taschengeld in einer bestimmten Höhe zu zahlen hätten. „Das Kind hat aber ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gesellschaftsfähigen Persönlichkeit“, erklärt Anne Kronzucker, Expertin bei der D.A.S. Rechtsschutzversicherung. „Und Geld gehört in unserer Gesellschaft nun mal dazu.“ Eltern sollten ihren Kindern durch die Zahlung von Taschengeld die Chance geben, vernünftiges Wirtschaften zunächst mit kleineren Geldbeträgen zu erlernen. Im Einschulungsalter liegt das „Einstiegsgeld“ bei 1 bis 2 Euro in der Woche. Mit zunehmendem Alter sollten die Beträge steigen, denn die Wünsche und Bedürfnisse der Kinder wachsen mit. Wichtig ist, das Taschengeld pünktlich und regelmäßig auszuzahlen, auch ohne Erinnerung des Kindes. Und selbst wenn sich das Kind die letzte Woche an keine der Familienregeln gehalten hat: Sein Recht auf Taschengeld ist unabhängig vom Verhalten und sollte bestehen bleiben. Denn es ist falsch, die Höhe des Taschengeldes nach schulischen Leistungen oder dem Verhalten des Kindes zu bestimmen. „Taschengeld sollte nicht als Mittel der Belohnung oder Bestrafung eingesetzt werden“, so die D.A.S. Expertin. Kinder müssen das Geld zur freien Verfügung haben und selbst entscheiden können, ob das Geld sofort ausgegeben oder doch lieber gespart wird – auch wenn es den Eltern manchmal schwer fällt zu akzeptieren, wenn ihr Kind das Geld für „unnütze“ Dinge ausgibt.
Der „Taschengeldparagraph“ Auch der Gesetzgeber unterstützt Taschengeld an Kinder. Durch den so genannten Taschengeldparagraphen (§110 BGB) gelten geschlossene Kaufverträge Minderjähriger auch ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters, also in der Regel der Eltern, als wirksam, wenn das dafür verwendete Geld den Kindern zur freien Verfügung gestellt wird, wie eben Taschengeld. Wenn sich der zehnjährige Sohn von seinem Ersparten das lang ersehnte BMX-Rad kaufen möchte, benötigt er allerdings die Zustimmung der Eltern. Deren Einverständnis ist notwendig bei Anschaffungen, deren Wert das Taschengeld eines Monats deutlich überschreitet. Wird das Placet der Erziehungsberechtigten nicht eingeholt und das Fahrrad geht ohne Rücksprache über den Ladentisch, gilt der Kaufvertrag als nicht rechtswirksam zustande gekommen: Bringen die Eltern das Rad zurück, muss der Händler den Kaufpreis erstatten.
(Pressemitteilung D.A.S.)

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