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10.12.2009

Deutsche Rentenversicherung Hessen: Nachzahlungsmöglichkeit bei Kindererziehungszeiten

Wer Kindererziehungszeiten vorweisen kann, aber bisher keine Rente bekommt, weil die notwendige Mindestversicherungszeit fehlt, kann jetzt freiwillige Beiträge nachzahlen und sich damit einen Altersrentenanspruch sichern. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung Hessen hin.

Von der neuen Regel profitieren alle, die trotz Kindererziehung nicht auf die für eine Regelaltersrente erforderlichen fünf Beitragsjahre kommen. Interessant ist die Möglichkeit besonders für Hausfrauen oder Mitglieder von berufsständischen Versorgungswerken. Denn Ärzte oder Rechtsanwälte etwa sind zwar von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung befreit, Kindererziehungszeiten können ihnen aber dennoch angerechnet werden. Für jedes Kind, das erzogen wird, kommen Beitragszeiten aufs Rentenkonto ? bei Geburten vor 1992 wird ein Jahr gutgeschrieben, ab 1992 sogar drei Jahre.

Wer für die fehlenden Monate nachzahlen will, muss dies beantragen. Um einen Altersrentenanspruch zu erwerben, genügt es, für jeden Monat den Mindestbeitrag von derzeit 79,60 ? zu zahlen. Nachzahlen dürfen alle, die die Regelaltersgrenze schon erreicht haben oder in Kürze erreichen. Aktuell liegt dieses Alter bei 65 Jahren.

Weitere Fragen beantworten die Fachleute der Deutschen Rentenversicherung Hessen in den Auskunfts- und Beratungsstellen und am kostenfreien Servicetelefon unter 0800 100048 012.

Die Deutsche Rentenversicherung Hessen mit Hauptsitz in Frankfurt am Main betreut insgesamt rund 1,8 Millionen Versicherte und zahlt rund 750.000 Renten aus. Mit der Übernahme der zuvor parallel betriebenen Beratungsstellen ist der hessische Rentenversicherungsträger seit Juli 2007 auch zuständiger Ansprechpartner für die Versicherten der Deutschen Rentenversicherung Bund in der Region, wenn es um Fragen rund um die Altersvorsorge geht.

(Pressemitteilung Deutsche Rentenversicherung Hessen)

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