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Jeder 10. Autofahrer noch immer ohne Warnweste im Fahrzeug Umfrage kurz vor Warnwestenpflicht. Warnwesten auch an Notrufsäulen wichtig. Im EU-Ausland Bußgelder bis zu 600 Euro.

Bild-Montage "mit und ohne Warnweste hinter der Leitplanke

Bild: www.gdv-dl.de

Wenige Tage vor Beginn der Warnwestenpflicht am 1. Juli 2014 hat jeder 10. Autofahrer noch immer keine Warnweste in seinem Fahrzeug. Das ist das Ergebnis einer aktuellen Umfrage der Notrufzentrale der Autoversicherer, die eine Zufallsstichprobe von 860 Anrufern dazu befragt hatte. Danach hatten 85,4 Prozent eine Warnweste im Fahrzeug, 4,4 Prozent waren sich nicht sicher und 10,2 Prozent hatten keine Warnweste dabei. Mehr als jeder Fünfte (22,1 Prozent) hatte von der Warnwestenpflicht noch nichts gehört und wusste nicht, dass er in Kürze eine solche Weste im Auto mitführen muss. Lediglich jeder zweite befragte Autofahrer (52,2 Prozent) hatte mehr als eine Warnweste dabei, so dass sich auch weitere Mitfahrer im Notfall sichtbar machen können.

„Diejenigen, die jetzt noch keine Warnweste im Auto mitführen, sollten schnell nachrüsten. Und im Notfall sollten die Warnwesten auch wirklich genutzt werden. Das gilt auch bei einem Notstopp an den Autobahn-Notrufsäulen“, betonte Birgit Luge-Ehrhardt, Sprecherin der GDV Dienstleistungs-GmbH & Co. KG (GDV DL), die die Notrufzentrale betreibt, heute in Hamburg. Fahrer und Mitfahrer sollten die Warnwesten bei Unfällen, Notfällen und Pannen immer und ohne Ausnahme tragen, so die Sprecherin der GDV DL weiter. „Dass das Gesetz nur die Mitnahme vorschreibt, darf kein Grund sein, auf das Tragen der Warnwesten zu verzichten.“

Bei einer Panne auf der Autobahn, erläuterte Luge-Ehrhardt, sollten sich die Fahrzeuginsassen am besten so verhalten: möglichst in der Nähe einer Notrufsäule anhalten, Warnblinkanlage an, Warnweste überziehen, raus dem Fahrzeug, Warndreieck in mindestens 100 m Entfernung aufstellen, über die Notrufsäule um Hilfe bitten und hinter der Leitplanke warten. „Ohne Warnweste bleiben Fahrer und Mitfahrer in solchen Situationen für den vorbei fahrenden Verkehr sehr häufig unsichtbar.“

Mit Blick auf die anstehende Ferienzeit und Fahrten ins Ausland machte die GDV DL-Sprecherin zudem darauf aufmerksam, dass „in vielen EU-Nachbarländern wie etwa Belgien, Frankreich, Italien, Spanien oder Slowenien eine Warnwesten-Tragepflicht besteht. Wer das missachtet, muss unter Umständen mit Bußgeldern bis zu 600 Euro rechnen.“

Pressemitteilung der Dienstleistungs-GmbH des GDV (www.gdv-dl.de)

Koblenz: Vermieter haftet für Abfallgebühren des Mieters

Ein Eigentümer eines Hausgrundstücks hatte dies an eine Familie vermietet. Für die Bestellung von Abfallcontainern zur Entsorgung von Sperrmüll durch den Mieter setzte der beklagte Landkreis rund 832 Euro fest. Da diese Gebühren bei dem Mieter nicht beigetrieben werden konnten, setzte der Landkreis die Abfallgebühren gegenüber dem Kläger als Eigentümer fest. Dieser hielt sich jedoch für nicht verpflichtet, die Abfallgebühren seines Mieters zu tragen und zog vor das VG Koblenz.
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Pflegemindestlohn ist in Kraft – ver.di bietet Hotline an

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) begrüßt die Einführung des Pflegemindestlohns. „Was lange währt, wird endlich gut. Damit hat die Ungewissheit ein Ende. Es ist höchste Zeit, dass die hart arbeitenden Beschäftigten im Pflegebereich von Mindestlöhnen profitieren“, sagte Ellen Paschke, Mitglied im ver.di-Bundesvorstand. Der Pflegemindestlohn ist seit Sonntag, den 1. August 2010, in Kraft.
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Deutscher Mieterbund: Bundesregierung kürzt Wohngeld um 40 Prozent

„Das ist ein beispielloser sozialpolitischer Kahlschlag. Wohngeldkürzungen und damit Kürzungen von Sozialleistungen für einkommensschwache Haushalte um 40 Prozent hat es noch nie gegeben. Mit diesem `Wohngeld-Hammer´ zeigt die Bundesregierung ihr wahres Gesicht. Für uns sind die Regierungspläne völlig unakzeptabel“, kommentierte der Präsident des Deutschen Mieterbundes (DMB), Dr. Franz-Georg Rips, die jetzt bekannt gewordenen Pläne der Bundesregierung.
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Falschgeld: 325.000 EUR in Schleswig-Holstein sichergestellt

Gemeinsam mit der Staatsanwaltschaft Kiel ist dem Landeskriminalamt ein bedeutender Ermittlungserfolg in der Bekämpfung der Falschgeldkriminalität in Schleswig-Holstein gelungen. Am frühen Dienstagnachmittag griff das Spezialeinsatzkommando des Landeskriminalamtes an einem Autohof in Henstedt Ulzburg zu und nahm einen 34 jährigen Mann und seinen 45 jährigen Begleiter vorläufig fest, die Falschgeld zum Kauf angeboten hatten.
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Wer hat Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage (ANSpZ)?

Werden vermögenswirksame Leistungen vom Arbeitgeber auf einen Bausparvertrag eingezahlt, honoriert der Staat dies mit der Arbeitnehmer-Sparzulage. Anspruchsberechtigt sind Arbeitnehmer, deren zu versteuerndes Einkommen die Einkommensgrenze nicht übersteigt.

Die Einkommensgrenze beträgt bei Alleinstehenden 17.900 Euro und bei Ehegatten 35.800 Euro im Jahr. Maßgeblich ist das zu versteuernde Einkommen in dem Kalenderjahr, in dem die vermögenswirksamen Leistungen angelegt worden sind. Der Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage entsteht mit Ablauf des Kalenderjahrs, in dem die vermögenswirksamen Leistungen angelegt worden sind.

Was ist die Arbeitnehmersparzulage?

Die Arbeitnehmersparzulage ist eine staatliche Förderung für vermögenswirksame Leistungen. Werden vermögenswirksame Leistungen in einen Bausparvertrag eingezahlt, fördert der Staat diese bis zu einem Maximalbetrag von 470 Euro mit 9 Prozent. Ehepaare, bei denen beide Ehegatten Arbeitnehmer sind, können bis zu 940 Euro als vermögenswirksame Leitungen in einen Bausparvertrag einzahlen.
Ledige erhalten so pro Jahr bis zu 43 Euro Arbeitnehmer-Sparzulage, Ehepaare bis zu 86 Euro im Jahr.

Anspruchsberechtigt sind Arbeitnehmer, deren zu versteuerndes Einkommen folgende Grenzen nicht überschreitet:

  • Alleinstehende 17.900 Euro im Jahr
  • Verheiratete 35.800 Euro im Jahr

Studie: 4,7 Mio. Haushalte mit Zahlungsproblemen

Der durch die Finanzkrise ausgelöste wirtschaftliche Abschwung wird zunehmend auch für die Verbraucher spürbar: 13 Prozent der deutschen Haushalte berichten, dass sich ihre finanzielle Lage in den vergangenen Monaten "stark verschlechtert" hat.

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