Wohngebäudeversicherung für stürmische Zeiten

Elementarschäden und Einzelversicherungen

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„Falls möglich, sollten Hausbesitzer sich immer auch gegen Elementarschäden absichern“, rät Elke Weidenbach von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Denn Elementarschäden gehören nicht zur Wohngebäudeversicherung und müssen extra versichert werden. Die Elementarschadenversicherung deckt Schäden ab, die durch Überschwemmungen, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Lawinen und Vulkanausbruch entstehen. Der Teufel steckt auch hier im Detail. Denn Sturmfluten oder Schäden durch Grundwasser gehören nicht dazu. Viele Versicherungen bieten eine Elementarschadenversicherung als Ergänzung zur Hausrat- und Wohngebäudeversicherung an.

Die Prämien sind auch hier sehr unterschiedlich und hängen von der Gefährdungsklasse des jeweiligen Gebiets ab. In manchen Gegenden, etwa entlang großer Flüsse, ist eine Elementarschadenversicherung entweder recht teuer oder gar nicht zu bekommen. Stephan Schweda vom Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft erklärt: „Wer in einem hochwassergefährdeten Gebiet lebt, sollte eine gute Eigenvorsorge betreiben.“ Vielen Hausbesitzern bleibt also nicht anderes übrig, als ihr Haus eigenständig gegen Elementarschäden zu schützen. „Dazu gehört unter anderem, Keller möglichst wasserdicht zu versiegeln und keine wertvollen Gegenstände in den unteren Stockwerken zu platzieren“, rät Schweda.

Sturmversicherung zahlt erst ab Orkanstärke

Es ist möglich, Risiken einzeln zu versichern. Zum Beispiel mit einer Sturmversicherung. Bei der Berechnung der Beiträge kommt es darauf an, ob die Gegend, in der das Haus steht, öfter Stürme aushalten muss oder ob Bäume in der Nähe des Hauses stehen, die auf das Dach stürzen könnten. Alle Versicherungen zahlen jedoch erst ab der Windstärke acht, was einem ordentlichen Orkan, wie dem Orkan Kyrill im Januar 2007 entspricht. Wer ein älteres Leitungswassernetz in seinem Haus hat, sollte eine Leitungswasserversicherung abschließen. Sie hilft bei geplatzten Rohren und den damit verbundenen Schäden.

Wer ein Haus baut, der kann in der Regel keine Wohngebäudeversicherung auf den Rohbau bekommen. Allerdings gibt es die Möglichkeit, sich mit einer Feuerrohbauversicherung gegen Brandschäden zu versichern. Eine Glasversicherung ist, laut der Broschüre „Gut und günstig versichert“ des Bundes der Versicherten, für Privathaushalte weniger wichtig, es sei denn, man hat einen Wintergarten oder größere Panoramafenster im Haus. Ansonsten stürzt ein Fußball in der Scheibe den Hauseigentümer nicht in den finanziellen Ruin.

Wenn es zum Schaden kommt

Wie verhält man sich im Schadensfall? Elke Weidenbach von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen meint: „Die genaue Höhe des Schadens ist oft nicht einfach festzustellen und die Arbeit von Sachverständigen braucht seine Zeit. Bis zur Klärung können auf den Versicherten daher Kosten zukommen.“ Natürlich muss der Versicherte den entstandenen Schaden sofort seiner Versicherung mitteilen. Mit den Aufräumarbeiten sollte man allerdings erst beginnen, wenn Sachverständige sich den Schaden angesehen haben. Dringende Notreparaturen sind allerdings erlaubt und auch geboten, damit der Schaden nicht noch größer wird. Vorher sollte man aber den Schaden auf Fotos detailliert festhalten.

Schäden sind steuerlich absetzbar

Sollte es aber doch zu einem Schaden kommen, der durch eine Wohngebäude- oder Elementarschadenversicherung nicht abgedeckt ist, so bleibt dennoch Hoffnung. Bund und Länder bieten bei Flutkatastrophen immer wieder Hilfe für Betroffene an. Zudem kann man beschädigte Gebäude, die man beruflich nutzt, als Werbungskosten oder Betriebsausgaben absetzen. Schäden an privaten Wohnhäusern kann man in seiner Steuererklärung als außergewöhnliche Belastung geltend machen.

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