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26.09.2011

Steuervereinfachungsgesetz 2011 kommt

Bundestag und Bundesrat haben dem Steuervereinfachungsgesetz 2011 zugestimmt. Der Arbeitnehmerpauschbetrag wird bereits für 2011 auf 1.000 Euro erhöht. Vor allem entfällt dafür für weitere 550.000 Arbeitnehmer das lästige Belegesammeln. Entsprechend des Vermittlungsergebnisses vom 21. September haben Bundestag und Bundesrat den Vereinfachungen nun grünes Licht gegeben. Die Möglichkeit der zweijährigen Steuererklärung wird es nicht geben.

Vor allem wegen dieser Regelung hatten die Länder das Gesetz im Juli im Bundesrat gestoppt. Sie meinten, die beabsichtigte Vereinfachung sei so nicht zu erreichen. Die Bundesregierung rief daraufhin den Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat an.

Lohnsteuer kompakt

Von den nun endgültig beschlossenen 35 Steuervereinfachungen und Modernisierungen profitieren Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen. Die meisten Regelungen werden 2012 in Kraft treten, zwei Regelungen aber schon für dieses Jahr. Die wichigsten Regelungen sind:

* Bereits für 2011 steigt der Arbeitnehmerpauschbetrag von 920 Euro auf 1.000 Euro. Rund 550.000 weitere steuerpflichtige Arbeitsnehmer können sich damit das Belegesammeln sparen. Die finanzielle Entlastung für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beträgt etwa 330 Millionen Euro pro Jahr.

* Ab 2012 (also mit der Steuererklärung für 2012) können Eltern Kinderbetreuungskosten einfacher absetzen. Ob die Betreuungskosten aus beruflichen oder privaten Gründen anfallen, spielt keine Rolle mehr. Davon profitieren mehr Familien als zuvor. Eine Seite der "Anlage Kind" zur Einkommensteuererklärung fällt durch die Neuregelung weg. Finanzielle Entlastung pro Jahr: 60 Millionen Euro.

* Ab 2012 entfällt die aufwändige Einkommensüberprüfung bei volljährigen Kindern unter 25 Jahren für Kindergeld und Kinderfreibeträge. Das spart Eltern beim Kindergeldantrag und bei der Einkommensteuererklärung aufwendige Nachweise. Eltern bekommen auch dann weiter volles Kindergeld, wenn ihr Kind während seiner ersten Berufsausbildung oder seines Erststudiums hinzuverdient. Finanzielle Entlastung: 200 Millionen Euro.

* Ab 2012 einfachere Vergleichsberechnung bei der Entfernungspauschale:

Wer für den Arbeitsweg abwechselnd öffentliche Busse oder Bahnen und das Auto benutzt, muss die Kosten dann nicht mehr für jeden Tag einzeln belegen. Das Finanzamt vergleicht künftig nur noch die Jahreskosten.

Weniger Steuerbürokratie auch für Unternehmen

Die Unternehmen können durch die geplante erleichterte elektronische Rechnungsstellung pro Jahr rund vier Milliarden Euro Bürokratiekosten sparen. Damit fallen im Bereich der Rechnungsstellung etwa die Hälfte der Bürokratiekosten weg. Für die deutsche Wirtschaft wird diese Erleichterung bereits ab 2011 gelten. EU-weit müsste die Regelung bis 2013 umgesetzt werden.

Die stärkere Nutzung elektronischer Formulare soll weitere Entlastungen bringen. Außerdem werden im Steuervereinfachungsgesetz bundeseinheitliche Standards für eine zeitnahe Betriebsprüfung festgelegt. Lange Zeiträume zwischen der Entstehung der Steuern und einer Betriebsprüfung sollen so künftig vermieden werden. Dies stellt einen Beitrag zur Rechts- und Planungssicherheit dar.

Pressemitteilung der Bundesregierung

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