Startseite > Kindergeld > Tipps > Steuertipps für Schüler und Studenten
13.07.2011

Steuertipps für Schüler und Studenten

Ganzjährige Tätigkeit von Schülern und Studenten

Für Schüler und Studenten, die das ganze Jahr über arbeiten und die monatlich nicht mehr als 400 Euro verdienen, gelten die üblichen Regelungen für Mini-Jobber. Für 400-Euro-Minijobs zahlen Arbeitgeber, Privathaushalte ausgenommen, Abgaben in Höhe von maximal 30,74 Prozent des Verdienstes an die Minijob-Zentrale. Das sind Pauschalbeträge in Höhe von 15 Prozent zur Renten- und 13 Prozent zur Krankenversicherung, die einheitliche Pauschalsteuer in Höhe von 2 Prozent (sofern nicht per Lohnsteuerkarte bzw. Lohnsteuer abgerechnet wird) sowie 0,74 Prozent Umlagen zum Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen bei Krankheit und Mutterschaft. Für Minijobber, die privat krankenversichert sind, zahlen Arbeitgeber keinen Pauschalbeitrag zur Krankenversicherung.

Schüler und Studenten können mit einem Minijob bereits Zeiten für die Rentenversicherung und einen eigenen Anspruch auf Riesterförderung erwerben. Um diese Vorteile in Anspruch nehmen zu können, müssen sie auf die Rentenversicherungsfreiheit verzichten. Bei einem Monatsverdienst von zum Beispiel 400 Euro werden derzeit dafür 19,60 Euro (4,90 Prozent von 400 Euro) einbehalten.

Anderenfalls müssen Schüler/Studenten beim Wohnsitzfinanzamt eine Lohnsteuerbescheinigung beantragen (sofern bisher noch keine Lohnsteuerkarte vorliegt) und diese dem Arbeitgeber vorgelegen. Für Studenten, die keiner weiteren Beschäftigung nachgehen, dürfte dies kein Problem darstellen.

In der Steuerklasse I bleibt dann ein Monatsverdienst von bis zu 893 Euro steuerfrei. Bei einem höheren Monatsverdienst muss der Arbeitgeber Lohnsteuer und Solidaritätszuschlag sowie ggf. Kirchensteuer einbehalten und ans Finanzamt abführen. Verdient der Schüler/Student im gesamten Jahre nicht mehr als zirka 11.000 Euro (Grundfreibetrag: 8.004 Euro, Sonderausgaben-Pauschbetrag: 36 Euro, Arbeitnehmer- Pauschbetrag: 920 Euro plus eine vom Arbeitslohn abhängige Vorsorgepauschale) werden ihm die zunächst vom Arbeitgeber einbehaltenen und ans Finanzamt abgeführten Steuern auf Antrag bei der Einkommensteuererklärung im Folgejahr in voller Höhe erstattet.

Der Deutsche Steuerberaterverband rät, die jährliche Freigrenze von 8.004 Euro zu beachten, bis zu der die Kinder die Einnahmen aufbessern können, ohne das Kindergeld oder den Kinderfreibetrag zu verlieren. Hierzu genügt nach der Rechtsprechung schon das Überschreiten von nur einem Euro! Ab dem Jahr 2012 soll diese Grenze entfallen.

Empfehlung - Tagesgeld

# Anbieter Produkt Zinssatz
1 MoneYou Tagesgeld 2,55%
2 Bank of Scotland Tagesgeld 2,40%
3 1822direkt ZinsCash (Standardzins) 2,30%

Tagesgeld vergleichen!

So retten Auszubildende ihr Kindergeld

Anspruch auf Kindergeld besteht grundsätzlich für Kinder, die noch nicht volljährig sind. Darüber hinaus kann das Kindergeld aber auch bis zum 25. Lebensjahr ausgezahlt werden, wenn sic ... weiter

Mutterschutz und Mutterschaftsgeld: Zum Wohl von Mutter und Kind

Mutterschutz und Mutterschaftsgeld: Zum Wohl von Mutter und Kind Schwangere und junge Mütter stehen in der Arbeitswelt unter besonderem Schutz. Auch finanziell müssen schwangere Frauen, die bisher erwerbstätig waren keine Einbußen hinnehmen. All ... weiter

Produkttests

Im Test: Die Kfz-Versicherung der AllSecur mit Marten
Es ist Herbst in Deutschland und auf den Straßen treibt ein finsterer Gesell sein Unwesen. Die Opfer: Ahnungslose Autos. Denn ganz egal, ob Hagelschaden, Blechschaden oder Diebstahl: Marder Marten hat seine Finger im Spiel. Sein Gegner ist die Kfz-Versicherungsmarke AllSecur. Ob diese auch im richtigen Leben die Oberhand behält, verraten wir Ihnen in unserem Produkttest der Kfz-Versicherung. mehr...

Im Test: Der Direktkredit der SWK Bank
Bei der SWK Bank kann man einen Ratenkredit direkt online bestellen. Innerhalb von 30 Sekunden soll man dabei eine Antwort erhalten, ob man zwischen 1.000 und 50.000 Euro als Kreditsumme erhalten kann. Das Geld würde dann innerhalb von zwei Arbeitstagen auf dem Konto des Antragsstellers sein. Ob sich das Angebot lohnt, erfahren Sie in unserem Produkttest des Direktkredits der SWK Bank. mehr...

Im Test: Das Festgeld der GarantiBank
Bringen vierblättrige Kleeblätter auch Bankkunden Glück? Die Garantibank versucht es auf jeden Fall und setzt den vermeintlichen Glücksbringer nicht nur in ihr eigenes Logo. Auch im Namen der Festgeldanlage findet sich das Kleeblatt wieder. Ob Sie sich bei dieser Geldanlage nur auf ihr Glück verlassen sollten, erfahren Sie in unserem Test des Kleeblatt-Festgeld-Kontos. mehr...

Im Test: Das Top-Zinskonto der Norisbank
Die Norisbank ist eine Tochter der Deutschen Bank und bezeichnet sich selbst als "ersten Qualitätsdiscounter im deutschen Bankenmarkt." Jetzt hat die Norisbank ihren Tagesgeld-Aktionszins noch einmal erhöht. Wir haben uns das Top-Zinskonto der Norisbank genauer angesehen. Ist der Name Programm? Die Antwort auf diese Frage lesen Sie hier in unserem Produkttest. mehr...

Im Test: Das Tagesgeldkonto der Targobank
Die Bäume blühen, die Zinsen steigen. Ist das der Frühling oder das Ende der Sparerkrise? Vielleicht beides. Einige Tagesgeldanbieter schrauben ihre Zinsen sachte nach oben. Zum Beispiel die Targobank. Wir haben uns das Tagesgeldangebot der Targobank einmal genauer angesehen. Unsere Erkenntnisse lesen Sie hier. mehr...

Finanz-Newsletter

Melden Sie sich für den Gratis-Newsletter von forium an!

Ich habe die AGB und Datenschutzerklärung gelesen und bin damit einverstanden.

Ihr Abonnement können Sie entweder auf der Abmeldeseite oder in jedem Newsletter mit einem Klick beenden.