Die Riester Rente lohnt sich für jeden Arbeitnehmer: Während Einkommensschwächere besonders von den staatlichen Zulagen profitieren, können sich Besserverdiener über den Sonderausgabenabzug Steuervorteile sichern. Zulagen und Steuerersparnis wirken dabei wie ein Renditeturbo!
Im Rahmen der jährlichen kann der gesamte Vorsorgeaufwand (Altersvorsorgebeiträge und -zulage) als Sonderausgaben berücksichtigt werden. Dabei prüft das Finanzamt von selbst, ob die Zulage oder der Sonderausgabenabzug dem Versicherten einen größeren Vorteil bringen. Fällt der Steuervorteil höher aus als die Zulagen, erstattet das Finanzamt die Differenz.
Beispielsweise können Ehepaare mit zwei Kindern von den Steuervorteilen profitieren, wenn ihr Steuersatz über 32 Prozent liegt. Liegt der Steuersatz darunter, ist der Erhalt der Zulage günstiger.
| Veranlagungszeitraum | Maximaler Sonderausgabenabzug |
|---|---|
| 2006 und 2007 | 1.575 Euro |
| ab 2008 jährlich | 2.100 Euro |
Um den Sonderausgabenabzug für die in Anspruch zu nehmen, müssen Sie diesen im Rahmen Ihrer Einkommensteuererklärung beantragen. Einfach die Zeilen 73 und 74 des Mantelbogens ausfüllen und die Anlage AV ausfüllen.
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Der Postbank Altersvorsorgecheck schafft Klarheit:
| # | Anbieter | Produkt | Zinssatz |
|---|---|---|---|
| 1 | MoneYou | Tagesgeld | 2,55% |
| 2 | Bank of Scotland | Tagesgeld | 2,40% |
| 3 | 1822direkt | ZinsCash (Standardzins) | 2,30% |
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