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01.07.2009

Steuern und Finanzen: Gesetzliche Änderungen zum 1. Juli 2009

Steuern und Finanzen: Gesetzliche Änderungen zum 1. Juli 2009Zum 1. Juli 2009 treten zahlreiche gesetzliche Änderungen in Kraft. Die Erhöhung der Renten und die Beitragssenkung für gesetzlich Krankenversicherte sind nur zwei Beispiele. Ob Sie zu den Gewinnern zählen erfahren Sie in unserem Text.

 

Inhalt:

Juli 2009: Änderungen für Rentner, gesetzlich Krankenversicherte, ALG II-Bezieher und Autofahrer

Rentner: Anpassung der gesetzlichen Renten

(dhe) Die Rentnerinnen und Rentner in Ostdeutschland dürfen sich über einen Anstieg ihrer gesetzlichen Rente von 3,38 Prozent freuen. In Westdeutschland steigt die Rente um 2,41 Prozent. Zwei Beispiele: Der ostdeutsche Rentner Max Mustermann bekommt monatlich eine Rente von 1.500 Euro. Mit der Rentenanpassung erhält er jährlich rund 608 Euro mehr. Der westdeutsche Rentner Gerd Mustermann erhält bei einer Rente von 1.500 Euro jährlich lediglich 434 Euro mehr Rente.

Gesetzliche Krankenversicherung: Einheitlicher Beitragssatz sinkt um 0,6 Prozent

Ein kurzer Rückblick: Im vergangenen Jahr zog sich die politische Diskussion um die Höhe des einheitlichen Beitragssatzes für gesetzlich Krankenversicherte über Monate hin. Am 1. Januar 2009 war es schließlich soweit. Der von der Bundesregierung festgesetzte Beitragssatz von 15,5 Prozent ging an den Start. Für viele Versicherte bedeutete diese Neuerung einen Anstieg von mehr als zwei Prozent. Zum 1. Juli rudert die Bundesregierung wieder zurück: Der einheitliche Beitragssatz sinkt um 0,6 Prozent auf 14,9 Prozent. Das Steuergeschenk vor der Bundestagswahl im September dürfte bei den meisten Arbeitnehmern bei 50 Euro bis 100 Euro pro Jahr liegen.

Arbeitslosengeld II (ALG II)-Bezieher: Regelsätze steigen an

Bezieher von Arbeitslosengeld II (ALG II), auch Hartz IV genannt, erhalten vom Staat ab dem 1. Juli mehr Geld. So steigt die pauschalisierte Regelleistung für Alleinstehende und Alleinerziehende um acht Euro auf 359 Euro pro Monat an. Volljährige Partner bekommen zukünftig Arbeitslosengeld II in Höhe von 323 Euro.

Die neuen Hartz IV-Regelsätze für Kinder:

  • 215 Euro für ein Kind bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres
  • 251 Euro für ein Kind ab sechs Jahren bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres
  • 287 Euro für ein Kind ab 14 Jahren bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres.

Rundfunkgebühren: Befreiung für Arbeitslosengeld II (ALG II)-Empfänger erleichtert

Arbeitslosengeld II-Empfänger können sich künftig leichter von den Rundfunkgebühren befreien lassen. Der Grund hierfür: Die Bundesagentur für Arbeit schickt mit dem ALG II-Bescheid auch eine Bescheinigung für die Gebühreneinzugszentrale (GEZ). Zusammen mit dem Antrag zur Gebührenbefreiung kann man dieses Dokument an die GEZ, schicken. Zur Erinnerung: Vorher mussten ALG II-Empfänger gesondert vorsprechen.

Autofahrer: Kfz-Steuerberechnung nach Hubraum und Kohlendioxid-Ausstoß

Von der neuen Kfz-Steuer sind Autofahrer betroffen, die sich zukünftig ein Auto kaufen. Die neue Kfz-Steuer wird nach der Größe des Hubraums und der Kohlendioxid-Belastung des Autos berechnet. Die Hubraum-Besteuerung sieht einen Betrag von zwei Euro je angefangene 100 Kubikzentimeter für Benzin-Fahrzeuge und von 9,50 Euro bei Diesel-Fahrzeugen vor. Beim Kohlendioxid-Ausstoß werden zwei Euro pro Gramm CO2 fällig, die über dem Grenzwert von 120 Gramm pro Kilometer liegen.

Auf der nächsten Seite erfahren Sie die gesetzlichen Neuerungen für Kurzarbeiter, Altenpfleger, Erzieher, Reisende, Sparer und Immobilieneigentümer.

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