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08.10.2009

Steuern: Änderungen ab dem 1. Januar 2010

Günstigerer Steuertarif - Höherer Grundfreibetrag

Jedem Steuerzahler, ob Gering- oder Topverdiener, steht ein jährlicher Grundfreibetrag zu. In diesem Jahr liegt der Grundfreibetrag für einen Steuerzahler, ob Arbeitnehmer oder Rentner, noch bei 7.834 Euro. 2010 steigt er um 170 Euro auf 8.004 Euro an. Bei Ehepaaren liegt der gemeinsame Grundfreibetrag ab 2010 bei 16.009 Euro.

Die Anhebung des Grundfreibetrages hat Auswirkungen auf die persönliche Steuerlast. Denn die Steuersätze für das zu versteuernde Einkommen sind 2010 bei gleichbleibenden Einkommen geringer als 2009. Beispiel: Der Eingangssteuersatz von 14 Prozent gilt in diesem Jahr ab 7.835 Euro. Im kommenden Jahr gilt er ab 8.005 Euro.

Rentner profitieren vom neuen Grundfreibetrag

Vom höheren Grundfreibetrag profitieren auch Rentner ab dem Steuerjahr 2010. Denn ein Rentner ist erst zur Abgabe einer Steuererklärung beim Finanzamt verpflichtet, wenn seine Jahresrenten, dazu zählen sowohl Firmenrenten als auch Privatrenten, und seine anderen Jahreseinnahmen über 8.004 Euro liegen.

Bei verheirateten Rentnern sind es 16.009 Euro. Tipp: Jedem Rentner stehen diverse Steuerfreibeträge zu. Detaillierte Informationen für Rentner bietet Ihnen unser Text: "Steuererklärung: Rentner in der Pflicht?"

Grenze erhöht: Anspruch auf Kindergeld und Kinderfreibeträge

Die Erhöhung des Grundfreibetrages hat auch Auswirkungen auf das Kindergeld und den Kinderfreibetrag für die Eltern. Bis dato verlieren die Eltern den Anspruch erst, wenn das Kind mehr als 7.834 Euro im Kalenderjahr verdient. Dank des höheren Grundfreibetrages steigt diese Grenze auf 8.004 Euro.

Unterhaltzahlungen: Mehr Aufwendungen absetzen

Bisher konnte man jährlich bis zu 13.805 Euro der Unterhaltszahlungen an den Exgatten als Sonderausgaben beim Finanzamt geltend machen. Dieser Grenzbetrag gilt auch für Zahlungen an den getrennt lebenden Ehegatten.

Zukünftig dürfen mehr Aufwendungen als Sonderausgaben in die Einkommensteuererklärung eintragen werden. Zusätzlich zu dem Betrag von 13.805 Euro kann man ab 2010 auch die Aufwendungen für die Grundversorgung (Kranken- und Pflegeversicherung) vollständig als Sonderausgaben absetzen. Der Empfänger muss im Gegenzug diese Einkünfte zukünftig versteuern.

Unterhaltzahlungen an bedürftige Angehörige

Ab dem nächsten Jahr gilt eine neue Grenze für Unterhaltszahlungen an bedürftige Angehörige und Lebensgefährten. Statt 7.680 Euro kann man beim Finanzamt zukünftig 8.004 Euro pro Jahr beim Finanzamt absetzen. Eine weitere Neuerung: Über diesen Betrag hinaus kann man die Aufwendungen für die Grundversorgung des Angehörigen oder Lebensgefährten unter den außergewöhnlichen Belastungen in der Einkommensteuererklärung eintragen.

Ausblick auf weitere steuerliche Neuerungen

Die neue schwarz-gelbe Bundesregierung will den Eingangssteuersatz von derzeit 14 Prozent senken. Die Union sieht diesen Steuersatz langfristig auf zwölf Prozent, die FDP auf zehn Prozent. Zudem treten die Liberalen für ein Drei-Stufen-Steuermodell mit nur noch drei Steuersätzen (10 Prozent, 25 Prozent und 35 Prozent) ein. Die Gegenfinanzierung für diese Steuererleichterungen ist allerdings fraglich. Karl Heinz Däke, Präsident des Bundes der Steuerzahler, lehnt Steuererhöhungen ab: "Die notwendige Senkung der Einkommensteuer durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer gegenzufinanzieren, wäre eine Mogelpackung, die der Bund der Steuerzahler nicht hinnehmen würde."

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