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08.10.2009

Steuern: Änderungen ab dem 1. Januar 2010

Kranken- und Pflegeversicherung: Mehr Beiträge absetzen

Mit dem "Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung" und einigen Nachbesserungen tritt ab Januar 2010 eine neue steuerliche Regelung für die Absetzung von Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen in Kraft. Bisher konnten gesetzlich Krankenversicherte jährlich maximal 1.500 Euro von der Steuer absetzen. Ab 2010 kann man die kompletten Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge für die so genannte Grundversorgung als Sonderausgaben in seiner Steuererklärung eintragen. Das Finanzamt zieht von den gezahlten Beiträgen lediglich vier Prozent ab.

Für Privatversicherte gilt: Sie dürfen den Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag nur komplett absetzen, wenn sie den Basistarif der privaten Krankenversicherung zahlen. Versicherte, die einen anderen PKV-Tarif haben, können die Beiträge in Höhe der "Basisabsicherung" steuerlich absetzen. In diesem Fall ermittelt die PKV den genauen Anteil.

Fazit: Privat und gesetzlich Krankenversicherte werden ab dem 1. Januar 2010 steuerlich entlastet.

Aber Vorsicht: Die Beiträge für Arbeitslosen-, Haftpflicht- und andere Versicherungen können die meisten Arbeitnehmer im nächsten Jahr nicht mehr von der Steuer absetzen.

Steuerliche Änderung bei der Arbeitslosen-, Haftpflicht- und anderen Versicherungen

Arbeitnehmer, die geringe Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung zahlen, dürfen weiterhin Aufwendungen für Arbeitslosen-, Haftpflicht- und andere Versicherungen in der Einkommensteuererklärung eintragen. Der Gesetzgeber hat Höchstbeträge dafür festgelegt. Für Angestellte, Beamte, Pensionäre, Rentner und deren Partner liegt er bei 1.900 Euro, für Selbstständige bei 2.800 Euro.

Ein Beispiel: Ein Hilfsarbeiter verdient im Monat 1.500 Euro brutto. Für seine gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung zahlt er monatlich rund 132 Euro, jährlich 1.584 Euro. Das Finanzamt zieht von diesem Betrag vier Prozent ab. Somit erkennt es 1.521 Euro als Sonderausgaben an. Seinen Höchstbetrag von 1.900 Euro erreicht der Hilfsarbeiter noch nicht. Er kann jetzt zusätzlich Aufwendungen für Arbeitslosen-, Haftpflicht- und andere Versicherungen bis zu dem Höchstbetrag von 1.900 Euro, geltend machen. Dazu zieht er die 1.531 Euro ab. Für den Hilfsarbeiter bedeutet das: Er kann 379 Euro an Versicherungsbeiträgen in der Einkommensteuererklärung eintragen.

Was ändert sich 2010 noch für Arbeitnehmer und Rentner?

Lesen Sie auf der nächsten Seite weiter.

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