Berufstätige Ehepaare können unterschiedliche Steuerklassenkombinationen wählen. Je nach Verdienst empfehlen sich Kombinationen der Klassen III/V, V/III oder IV/IV, um Steuern zu sparen. Durch eine ungünstige Wahl der Steuerklassen verschenkt man zwar kein Geld, da die endgültige Steuerzahlung beim Jahresausgleich korrigiert wird, doch der Steuerausgleich lässt auf sich warten.
Aber auch eine zunächst ungünstig erscheinende Wahl kann Vorteile bringen. Wie die ARAG Versicherung berichtet, kann dieser Umstand immer dann eintreten, wenn in Zukunft Lohnersatzleistungen das geringere der beiden Gehälter ersetzen. Ein Beispiel: Der Ehemann verdient z.B. 3.000 Euro brutto, die Ehefrau lediglich 1.500 Euro. Der geringste Steuerabzug ergibt sich hierbei, wenn der Mann die vorteilhafte Steuerklasse III wählt, während die Ehefrau die teurere Steuerklasse V übernimmt.
Wird die Ehefrau jedoch arbeitslos, ergibt sich ein anderes Bild. Da das Arbeitslosengeld (ALG) nach dem Nettolohn berechnet wird, erhält die Ehefrau mit einem Kind ca. 510 Euro Arbeitslosengeld in der Steuerklasse V, jedoch rund 790 Euro in der Steuerklasse III. Die nachteilige Steuerberechnung des Ehemannes durch die Klasse V würde dann im folgenden Jahr durch den Lohnsteuerjahresausgleich bereinigt. Die monatlich 280 Euro mehr an ALG bleiben dem Ehepaar jedoch erhalten. Bei einer einjährigen Arbeitslosigkeit ergibt das ein Plus von 3.360 Euro im Portemonnaie.
Bei anderen Lohnersatzleistungen, wie Krankengeld und Mutterschaftsgeld der
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