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21.10.2008

Steuerjahr 2009: Geplante Änderungen auf einen Blick

Nicht nur die Abgeltungsteuer tritt zum 1. Januar 2009 in Kraft. Mit dem neuen Jahressteuergesetz und anderen Maßnahmen gibt es noch weitere wichtige Änderungen für den Steuerzahler. Was das neue Jahr dem Verbraucher bringt, erfahren Sie im nachfolgenden Text.

 

Jahressteuergesetz 2009

Steuerliche Neuerungen 2009

(dhe) Noch ist das Jahressteuergesetz für 2009 nicht verabschiedet. Erst muss das Gesetz noch die politischen Hürden wie Bundestag und Bundesrat nehmen. Die geplanten Änderungen des Jahressteuergesetztes haben wir für Sie zusammengefasst.

Schulgeld: Einführung eines Höchstbetrags

Bis zu 30 Prozent des Schulgeldes können Eltern bisher als Sonderausgaben absetzen. Bei der besuchten Schule muss es sich um eine allgemeinbildende Schule in Deutschland, der Europäischen Union oder im Europäischen Wirtschaftsraum handeln.

Mit dem neuen Jahr können Eltern nur noch maximal 3.000 Euro steuerlich geltend machen. Ein Beispiel: Die Eltern des kleinen Kevin zahlen pro Kalenderjahr 12.000 Euro Schulgeld. Aufgrund des Höchstbetrages können Kevins Eltern nur mit 3.000 Euro und nicht mehr mit 4.000 Euro (30 Prozent von 12.000 Euro) rechnen.

Betriebliche Gesundheitsförderung: Bonus

Die betriebliche Gesundheitsförderung soll gestärkt werden. Arbeitgeber sollen von der Besteuerung dieser Maßnahmen befreit werden. Das Jahressteuergesetz 2009 ist zwar noch nicht beschlossen. Dieser Gesundheitsbonus soll aber rückwirkend ab dem 1. Januar 2008 gelten. Der Höchstbetrag liegt bei 500 Euro pro Jahr und Arbeitnehmer. Übrigens: Beiträge für die Mitgliedschaft im Sportverein oder Fitnessstudio fallen nicht unter die Maßnahmen zur betrieblichen Gesundheitsförderung.

Freibetrag für Helfer wird ausgeweitet

Übungsleiter und ehrenamtliche Helfer dürfen pro Kalenderjahr 2.100 Euro beziehungsweise 500 Euro steuerfrei hinzuverdienen. Bisher galt das nur für Deutschland. Diesen Freibetrag sollen rückwirkend zum 1. Januar 2008 auch die Übungsleiter und ehrenamtlichen Helfer erhalten, die in den Ländern der Europäischen Union und des Europäischen Währungsraums helfen.

Unternehmer: EDV-gestützte Buchführung im Ausland

Bisher müssen die Aufgaben der Buchführung eines Unternehmens in Deutschland erledigt werden. Mit dem neuen Steuergesetz soll sich das ändern. Den Unternehmen kann ab 2009 zumindest die Verlagerung der EDV-gestützten Buchführung ins Ausland erlaubt werden.

Steuersünder: Verjährungsfrist wird verlängert

Die Verjährungsfrist dauert zukünftig zehn Jahre. Die Koalition reagiert damit auf die Steuerhinterziehungsskandale der letzten Zeit. Bisher endet die Verjährung bei Steuerstraftaten nach fünf Jahren.

Alte Eigenheimzulage

Der Staat gewährt die Kinderzulage zur Eigenheimzulage weiterhin für Kinder bis zum 27. Lebensjahr. Hintergrund: Das Steueränderungsgesetz 2007 sah eine Absenkung der Altersgrenze auf das 25. Lebensjahr vor.

Dies bezieht sich jedoch nur auf die bereits laufende Förderung, denn für Neufälle ab 2006 wird keine Eigenheimzulage mehr gewährt.

Auf der nächsten Seite erfahren Sie die Neuigkeiten zum neuen Kindergeld und Kinderfreibetrag

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