Die meisten denken beim Thema an eine Flut von komplizierten Formularen. Doch nicht jeder muss alle Formulare ausfüllen, aber welches ist erforderlich?
Egal mit welchen Hilfsmitteln und von wem die bearbeitet wird, die Grundstruktur bleibt immer gleich. Sie müssen eine bestimmte Zahl von Formularen ausfüllen und die meisten Angaben mit Belegen nachweisen - zumindest, wenn die vom Fiskus vorgeschriebenen Pauschalbeträge überschritten werden.
Als erstes sollten Sie also feststellen, welche Formulare Sie für Ihren individuellen Steuerfall brauchen. Jeder Steuerpflichtige muss zunächst den Mantelbogen bearbeiten, auf dem neben allgemeinen Angaben, wie Name und Geburtsdatum, auch die Einkommensarten abgefragt werden. Eheleute müssen angeben, ob sie zusammen oder getrennt veranlagt werden möchten.
Daraus ergibt sich, welche Formulare zusätzlich einzureichen sind. Arbeitnehmer müssen beispielsweise die Anlage N für Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit ausfüllen. Hier müssen sie den Arbeitslohn und die so genannten Werbungskosten (das sind zum Beispiel Aufwendungen für die Fahrt zur Arbeit, Arbeitsmittel oder Bewerbungen) eintragen.
Wer selbständig arbeitet, füllt hingegen die Anlage GSE aus. Für Sparer gibt es die Anlage KAP, für Rentner die Anlage R und für Hauseigentümer und Vermieter die Anlage V. Aus diesen und anderen Formularen setzt sich dann jeder individuelle Steuerfall zusammen.
Da sich alle ausgefüllten Formulare auf die Angaben im Mantelbogen beziehen, ist es wichtig, diesen besonders sorgfältig auszufüllen. Außerdem können Sie hier bereits Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen angeben, die Ihre Steuerlast eventuell deutlich senken.
Sonderausgaben sind zum Beispiel Beiträge zu den gesetzlichen Versicherungen, der Berufsunfähigkeits- oder der Haftpflichtversicherung aber auch zur oder der recht neuen Rürup-Rente. Außergewöhnliche Belastungen können beispielsweise bei einer Behinderung oder der Unterstützung bedürftiger Personen entstehen.
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