Seit Anfang des Jahres können steuerpflichtige Arbeitnehmer in einigen Teilen Nordrhein-Westfalens versuchsweise eine vereinfachte abgeben. Diese besteht aus 2 Formularseiten, die den bekannten Mantelbogen und die Anlage N zusammenfassen. Der Modellversuch trägt dem Umstand Rechnung, dass der ?normale? Arbeitnehmer viele der sonst erfragten Angaben gar nicht zu machen braucht. Außer nichtselbständiger Arbeit werden keine Einkunftsarten erfasst, lediglich Angaben über Kinder sind noch vorgesehen. Dazu muss allerdings auch das entsprechende Formular ausgefüllt werden.
Das Formular ist vor allem für ganz einfache Fälle geeignet, bei umfangreicheren Steuerfällen kann es schon nicht mehr den Zweck erfüllen. Das Formular ist auf den Internetseiten folgender Finanzämter Nordrhein-Westfalens erhältlich: Finanzamt Bochum-Mitte, Finanzamt Bochum Süd, Finanzamt Geldern, Finanzamt Herne-Ost und Finanzamt Herne-West.
Beachten Sie, dass dies ein Testversuch ist, der AUSSCHLIESSLICH auf Nordrhein-Westfalen beschränkt ist. Diese Formulare besitzen in anderen Bundesländern keinerlei Gültigkeit.
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