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09.02.2010 (36669)

Steuererklärung für 2009: Rentner in der Pflicht?

Rentner: Steuererklärung 2009 Muss jeder Rentner eine Steuererklärung für 2009 abgeben? Welche Freibeträge können Rentner nutzen? Und welche Steuerformulare müssen Rentner ausfüllen? Die Antworten auf die wichtigsten Steuer-Fragen für Rentner beantwortet Ihnen der folgende Text.

 

Steuererklärung - Abgabepflicht für Rentner

(dhe) Ein Rentner ist zur Abgabe einer Steuererklärung 2009 verpflichtet, wenn er mit seinen gesamten zu versteuernden Einkünften den jährlichen Grundfreibetrag in Höhe von 7.834 Euro übersteigt. Bei Ehepaaren beträgt der Grundfreibetrag insgesamt 15.668 Euro. Die Bundesregierung hat diesen Grundfreibetrag zum 1. Januar 2010 auf 8.004 Euro (Verheiratete 16.008 Euro) erhöht.

Zu den versteuernden Einkünften zählen die private und gesetzliche Rente, Miet- und Kapitaleinnahmen und vieles mehr.

Gesetzliche Rente und der Rentenfreibetrag

Nicht jeder Euro der gesetzlichen Rente gehört zu den zu versteuernden Einkünften eines Rentners. Das heißt: Wer eine gesetzliche Rente von monatlich 1.500 Euro erhält, muss nicht die ganze jährliche Summe von 18.000 Euro versteuern. Wie hoch ist dann die zu versteuernde Rente? Sie richtet sich nach dem Jahr, in dem der Arbeitnehmer in Rente gegangen ist. Für Max Mustermann, der 2005 in Rente ging, liegt die zu versteuernde Rente bei 50 Prozent. Er bekommt nämlich, wie übrigens alle Rentner, die 2005 oder davor in den wohlverdienten Ruhestand gingen, einen Freibetrag in Höhe von 50 Prozent.

Für Herrn Mustermann gilt: Er bekam 2005 eine Rente in Höhe von 18.000 Euro. Sein Freibetrag liegt demnach bei 9.000 Euro. Dieser jährliche Freibetrag bleibt bis zu sein Lebensende konstant. Der verheiratete Rentner Mustermann und seine Frau haben keine weiteren Einnahmen. Sie müssen deshalb keine Steuererklärung abgeben. Denn zusammen bleiben sie mit ihren Einnahmen unter dem Grundfreibetrag von 15.669 Euro. Wäre Max Mustermann ein Single, dann wäre das etwas anderes. Mit 9.000 Euro zu versteuernder Jahresrente läge er knapp über den Grundfreibetrag von 7.834 Euro.

Der nicht zu versteuernde Anteil der Rente sinkt seit 2005 in jedem Jahr um zwei Prozent, ab 2021 nur um ein Prozent. Rentner, die im Jahr 2040 in Rente gehen müssen erstmals 100 Prozent ihrer Rente mit ihrem persönlichen Steuersatz versteuern.

Wie hoch der Freibetrag zur gesetzlichen Rente ist, zeigt die folgende Tabelle:

RenteneintrittsjahrFreibetrag für Rentner
Bis 200550 Prozent
200648 Prozent
200746 Prozent
200844 Prozent
200942 Prozent
201040 Prozent
(...)(...)
202020 Prozent
202119 Prozent
(...)(...)
20400 Prozent

Auf der nächsten Seite erfahren Sie, wie Rentner durch weitere Freibeträge, Kosten und Aufwendungen das zu versteuernde Einkommen senken können.

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