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23.05.2008

Steuererklärung: Geld-zurück-Garantie per Gerichtsbeschluss

Steuererklärung: Geld-zurück-Garantie per Gerichtsbeschluss Nicht nur die Behandlung der Pendlerpauschale ist steuerrechtlich noch nicht endgültig geklärt. Auch in weiteren Steuerfragen sind zurzeit viele Musterprozesse anhängig, von denen Steuerzahler profitieren können. Dabei ist ein Einspruch gegen den Steuerbescheid nicht immer notwendig. Die wichtigsten Musterprozesse haben wir im folgenden Text aufgelistet.

 

Inhalt:

Höhere Steuererstattung per Gerichtsbeschluss

Entfernungspauchale - Ende der Diskussion in Sicht

(dhe) Im Herbst 2008 wird das Bundesverfassungsgericht das Urteil über die Entfernungspauschale verkünden. Kippt das oberste Gericht die Kürzung der Pendlerpauschale, werden alle Steuerbescheide vom Finanzamt neu berechnet. Der Steuerzahler muss deshalb nicht aktiv werden, denn der Punkt wird vom Finanzamt offen gelassen. Arbeitnehmer tragen die Kilometerzahl zwischen Wohnort und Arbeitsplatz wie gewohnt in die Einkommensteuererklärung ein. Bei einem positiven Urteil gewinnt der Steuerzahler automatisch. Nähere Informationen enthält unser Tipp "Pendlerpauschale: Abwarten oder Freibetrag eintragen ".

Steuerberatungskosten

Seit April 2008 werden auch Steuerberatungskosten in der Steuererklärung offen gehalten. Der Auslöser: Seit 2006 dürfen nicht mehr alle Steuerberatungskosten als Sonderausgaben, sondern nur als Werbungskosten oder Betriebskosten, von der Steuer abgesetzt werden. Ob diese Neuerung gegen das Steuerrecht verstößt, müssen jetzt die Gerichte klären. Bis zur Entscheidung trägt man die Aufwendungen für Steuerfachliteratur, Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein in seine Einkommensteuererklärung ein. Diejenigen, die bereits die Steuerformulare abgegeben haben, können ihre Angaben beim Finanzamt nachreichen.

Weitere offene Punkte

Weitere offene Punkte in der Steuererklärung resultieren aus dem Alterseinkünfte-Gesetz, das 2005 in Kraft trat. Die Musterklagen behandeln Fragen über die Abziehbarkeit von Vorsorgeaufwendungen, Beiträgen zu Rentenversicherungen und Einkünften aus Leibrenten.

Auch der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende ab 2004 (§24b EStG) und der 2004 weggefallene Haushaltsfreibetrag (§32 Abs. 7 EStG) beschäftigt momentan die Gerichte. Auch hier ist kein Einspruch notwendig, um von den Urteilen zu profitieren.

In welchen Fällen muss ich einen Einspruch stellen? Das erfahren Sie auf der nächsten Seite.

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