Mantelbogen
Den vierseitigen Mantelbogen dürfte jeder Rentner bereits kennen. Neben den persönlichen Angaben wie Adresse und Kontoverbindungen kann er dort seine Beiträge zu diversen Versicherungen (Kranken-, Pflege-, Haftpflicht- und anderen Versicherungen), seine Sonderausgaben (Spenden, Kirchensteuern usw.), seine außergewöhnlichen Belastungen (Krankheitskosten, Heimkosten) und seine Kosten für Handwerker oder Pflegehelfer eintragen.
Anlage R
Das Pflichtformular für jeden Rentner ist die Anlage R. Wenn man eine Zusammenveranlagung mit dem Ehegatten macht, muss die Anlage R von beiden Eheleuten ausgefüllt werden. In der Anlage R trägt man sämtliche Renteneinkünfte und auch Veränderungen, ob aus der gesetzlichen, privaten oder betrieblichen Rente, ein. Auch Einnahmen aus Pensionsfonds, einer Riester-Rente, aus Direktversicherungen und Zusatzversorgungskassen gehören in die Anlage R.
Mögliche Formulare
Anlage N: Erhält man Bezüge wie Firmen- oder Beamtenpensionen aus Unterstützungskassen oder Direktzusagen muss man in der Anlage N sein Kreuzchen machen.
Anlage KAP: Rentner, die hohe Kapitalerträge erzielt haben, sollten sich zudem die Anlage KAP genau anschauen und ausfüllen.
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