Steuererklärung für 2007: Was Rentner wissen sollten

rentner_steuer.jpgSeit 2005 müssen immer mehr Rentner eine Steuererklärung beim Finanzamt abgeben. Der Grund: Die Änderung bei der Besteuerung von Renten durch das Alterseinkünftegesetz. Heute müssen sich Rentner zudem genau überlegen, ob sie zu versteuerndes Einkommen haben, denn mit der neuen Steuer-Identifikationsnummer können Finanzbeamte sehr leicht auch Ruheständler „durchleuchten“.

Besteuerung der gesetzlichen Rente

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(dhe) Der Gesetzgeber hat im Jahr 2005 die Besteuerung der gesetzlichen Rente durch das Alterseinkünftegesetz neu geregelt. Seitdem ist ein festgelegter Anteil der Rente zu versteuern, der Rest bleibt (noch) steuerfrei.

Für den Arbeitnehmer, der 2005 oder vorher in Rente ging, lag der steuerfreie Anteil bei 50 Prozent. Aus der nicht zu versteuernden Rente wird ein (persönlicher) Freibetrag gebildet, so kann dieser Rentner ab 2006 einen „Rentenfreibetrag“ von 50 Prozent nutzen.

Arbeitnehmer, die ab 2040 in Rente gehen, müssen ihre gesetzlichen Renteneinnahmen voll versteuern, denn von 2005 an steigt der steuerpflichtige Anteil um jährlich zwei Prozent, ab 2021 um ein Prozent pro Jahr.

Während heute die meisten Rentner keine Steuern für ihr Einkommen zahlen müssen, könnte sich das in den nächsten Jahrzehnten ändern.

Ein vereinfachtes Beispiel:

Hans Müller aus Berlin ging zum 1. Januar 2007 in Rente und bekam im letzten Jahr eine gesetzliche Rente von insgesamt 12.000 Euro. Für Hans Müller sind 54 Prozent seiner Rente steuerpflichtig, so dass er 6.480 Euro beim Finanzamt als Einnahmen angeben müsste. Hat er aber keine weiteren Einnahmen, dann muss er in der Regel auch keine Steuererklärung abgeben, denn die Summe liegt unter den Steuerfreibetrag von derzeit 7.664 Euro.

Würde Hans Müller dagegen erst 2017 in den Ruhestand gehen, dann müsste er 8.880 Euro (74 Prozent) von seiner Rente versteuern und demzufolge auch eine Steuererklärung abgeben.

Aber keine Angst! Wie für jeden Arbeitnehmer gibt es auch für Rentner noch diverse Freibeträge und bestimmte Kosten und Aufwendungen, die das zu versteuernde Einkommen senken.

Ob man überhaupt zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung beim Finanzamt verpflichtet ist, hängt unter anderem von der Summe der Jahreseinnahmen ab. Hatte man im vergangenen Jahr neben der Rente vielleicht noch weitere Einnahmen, beispielsweise aus Vermietung oder Kapitalerträgen, dann müsste man möglicherweise eine Einkommensteuererklärung ausfüllen.

Wenn die Jahreseinkünfte den Steuerfreibetrag von 7.664 Euro (15.328 Euro bei Verheirateten) übersteigen, sollten Sie eine Erklärung beim Finanzamt abgeben. Ob Sie tatsächlich eine Steuerklärung abgeben müssen, können Sie auch unmittelbar beim Finanzamt erfragen.

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